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Brüssel,
14. Juli 2004
Die
Europäische Verfassung :
Ein
neuer Anfang, noch kein Ende
Der Europäische Einigungsprozess
hat einen gewaltigen Schub erhalten - jetzt müssen weitere Schritte
folgen
Die
Annahme der Verfassung für die Europäische Union ist ein großer Erfolg.
Sie wäre ohne die ehrgeizige Vorlage des EU-Konvents, die in einigen
Punkten eine deutlich europäischere Handschrift aufzeigt, sowie durch
das starke Engagement des Europäischen Parlaments und seiner Vertreter
in der Regierungskonferenz nicht möglich gewesen.
Die
Verfassung stellt mit ihren Grundwerten und Grundzielen (Soziale Marktwirtschaft,
Vollbeschäftigung, sozialer Schutz) sowie vor allem mit der Charta der
Grundrechte (einschließlich 20 sozialer Grundrechte) einen echten Fortschritt
auch im Hinblick auf das soziale Europa dar. Mit Fug und Recht kann
nunmehr von einer politischen Union, von einer Union der Werte gesprochen
werden.
Von
daher spricht sich die EUCDA unmissverständlich dafür aus, diese Verfassung
zu ratifizieren.
Der
Text darf aber nicht als das letzte Wort über Europa angesehen werden.
Er ist vielmehr die Basis für einen neuen europäischen Aufbruch.
Dieser
Aufbruch hat ein Ziel : Ausbau der europäischen politischen Union. Dies
bedingt
- die weitere
Stärkung der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union
(vor allem in den Bereichen, die den Schutz der Bürgerinnen und Bürger
direkt betreffen : Soziales, Umwelt, Verbraucherschutz) durch Ausweitung
des Prinzips der qualifizierten Mehrheit
- die Stärkung
des demokratischen Europas durch Stärkung des Europäischen Parlaments.Die
EU muss näher an die Bürger gebracht werden, sonst droht bei den nächsten
Wahlen der völlige Kollaps. Wenn das Europäische Parlament nicht noch
mehr Macht erhält (konkret : letztendlich in allen Fragen das letzte,
entscheidende Wort) werden sich die Bürgerinnen und Bürger weiter
in Scharen von dieser Institution und der europäischen Idee als ganzes
abwenden. Die EUCDA fordert, dass das EU-Parlament
in einem ersten Schritt das Recht erhält, die Kommission zu Gesetzesinitiativen
zu zwingen. Im Endeffekt muss es aber das volle Initiativrecht beanspruchen.
Europa muss mehr Demokratie wagen.
Zukünftige
Reformen müssen und werden kommen. Zwischen Teil I und Teil III klaffen
zu viele Widersprüche mit Blick auf die europäische Vision. Die konkreten
Vorgaben des Teil III können dem Ziel einer handlungsfähigen Europäischen
Union, das in Teil I deutlich wird, nicht folgen.
Daher
ist eine Revision der Verfassung nach einer Legislaturperiode unabdingbar.
Hierzu
einige Anmerkungen :
- Die EU basiert
nunmehr auf einer Charta von Grundrechten, die in ihrem Wesenscharakter
nicht angetastet werden dürfen. Die EUCDA setzt darauf, dass alle
beteiligten Institutionen - allen voran der Europäische Gerichtshof
- hier die weitestgehende Interpretation wählen wird. Grundrechte
dürfen nicht durch einfache Verfassungsartikel beeinträchtigt werden.
Andernfalls würde das Ziel eines 'Europa der Bürger' verfehlt, und
die Verfassung wäre nichts weiter als eine weitere Reform der europäischen
Verträge.
- Generell bedauert
die EUCDA, dass es nicht gelungen ist, zu einer generellen Methode
der Abstimmung mit (qualifizierter) Mehrheit im Rat unter Mitentscheidung
des Europäischen Parlaments zu kommen.
- Dies wird konkret
deutlich in der Europäischen Sozialpolitik: Dem in Teil I angestrebten
„sozialen Zusammenhalt" folgt in Teil III eben nicht ein Ausbau der
entsprechenden europäischen Handlungsmöglichkeiten mit Blick auf grenzüber-schreitende
sozialpolitische Fragen; im Gegenteil: In einer größeren Union wird
es in Zukunft eben auch schwieriger, auch bei den Fragen, die nicht
der Einstimmigkeit unterliegen, die notwendigen Mehrheiten zu erreichen.
Dies betrifft zum Beispiel den Kündigungsschutz in Artikel III-104.1d
ebenso wie die Politik der Antidiskriminierung in Artikel III-8; aber
auch in den bisher ausgeschlossenen Bereichen Vereinigungs- und Koalitionsrecht,
Lohn, Streik und Aussperrung dürfte eine stärkere grenzüberschreitende
Zusammenarbeit zukünftig für alle EU-Mitgliedstaaten vorteilhaft sein.
- Die EUCDA begrüßt
alle Anstrengungen, auch die Artikel über Binnenmarkt und Wettbewerb
in Teil III an die Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft
zu binden. Diese Werteaussage darf nicht nur auf Teil I beschränkt
bleiben sondern ist auch durchgängig in Teil III anzuwenden.
- Fünftens wird
auch weder der soziale Dialog weiterentwickelt noch werden klare Strukturen
geschaffen, in denen der so genannte „zivile Dialog" an der politischen
Willensbildung teilnehmen kann. In diesem Zusammenhang ist auch auf
den Wirtschafts- und Sozialausschuss hinzuweisen, der zu einer noch
aktiveren Rolle in der Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene
befähigt werden sollte.
Die EUCDA begrüßt alle Möglichkeiten, die Funktionsweise der repräsentativen
Demokratie weiter zu verbessern. Dies sollte in erster Linie dadurch
geschehen, dass man den repräsentativen Sozialpartnern und den repräsentativen
Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit gibt, in ihrem Bereich
an der Beratung über europäische Regelungen mitzuwirken.
Das Instrument von Bürgerinitiativen verlangt nach einer konsequenten
Verbesserung der Transparenz der Entscheidungswege, nach einer klaren
Zuteilung der Verantwortung und nach umfassender Information über
die entsprechenden Sachfragen.
Diese Instrumente dürfen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden,
sondern müssen sich ergänzen und dadurch dazu beitragen, dass die
EU-Politik näher an den Bürger herangebracht wird.
- Der vorliegende
Verfassungsvertrag beinhaltet keine Autorisierung für Regionen mit
gesetzlicher Macht - was hauptsächlich Völker und Nationen ohne eigenes
Staatsgebilde betrifft - außer der ausschließlichen Autorisierung,
sich direkt an den Europäischen Gerichtshof zu wenden. Die neue Europäische
Verfassung sollte den Regionen das Recht geben, mit Blick auf soziale,
wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Zusammenarbeit grenzüberschreitende
Verbindungen zu knüpfen.
- Die EUCDA begrüßt
die ausdrücklich genannte Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten weitergehende
Initiativen der Zusammenarbeit ergreifen als es über europäische Gesetze
vorgeschrieben wird. Sie weist aber darauf hin, dass es sich hierbei
um eine Initiative der Mitgliedstaaten handelt; die Kommission darf
bei ihren Initiativen nicht die Wahlmöglichkeit zwischen dieser offeneren
Methode und dem Weg der regulären Gesetzgebung erhalten. Die nunmehr
eingebauten Beschränkungen beim Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit
(Billigung muss einstimmig geschehen) zeigen nur die Furcht vor zuviel
europäischer Zusammenarbeit im Sinne der Bürger.
- Abschließend
begrüßt die EUCDA die ausdrücklich vorgesehenen „Öffnungsklauseln",
die eine weitergehende Koordinierung der Politiken der EU-Mitgliedstaaten
vorsehen. Sie geht davon aus, dass hierzu noch entsprechende Verfahren
entwickelt werden (zum Beispiel mit Blick auf die im Lissabon-Prozess
vereinbarte Bekämpfung der Armut).

Die
Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht
aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung
der Europäischen Volkspartei (EVP).
Verantwortlich:
Christoph Weißkirchen, Generalsekretär


Für
weitere Informationen:
EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer
Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel
E-mail: EUCDA
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