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Brüssel, 14. Juli 2004


Die Europäische Verfassung :
Ein neuer Anfang, noch kein Ende


Der Europäische Einigungsprozess hat einen gewaltigen Schub erhalten - jetzt müssen weitere Schritte folgen


Die Annahme der Verfassung für die Europäische Union ist ein großer Erfolg. Sie wäre ohne die ehrgeizige Vorlage des EU-Konvents, die in einigen Punkten eine deutlich europäischere Handschrift aufzeigt, sowie durch das starke Engagement des Europäischen Parlaments und seiner Vertreter in der Regierungskonferenz nicht möglich gewesen.

Die Verfassung stellt mit ihren Grundwerten und Grundzielen (Soziale Marktwirtschaft, Vollbeschäftigung, sozialer Schutz) sowie vor allem mit der Charta der Grundrechte (einschließlich 20 sozialer Grundrechte) einen echten Fortschritt auch im Hinblick auf das soziale Europa dar. Mit Fug und Recht kann nunmehr von einer politischen Union, von einer Union der Werte gesprochen werden.

Von daher spricht sich die EUCDA unmissverständlich dafür aus, diese Verfassung zu ratifizieren.

Der Text darf aber nicht als das letzte Wort über Europa angesehen werden. Er ist vielmehr die Basis für einen neuen europäischen Aufbruch.

Dieser Aufbruch hat ein Ziel : Ausbau der europäischen politischen Union. Dies bedingt

  1. die weitere Stärkung der Handlungsfähigkeit der Europäischen Union (vor allem in den Bereichen, die den Schutz der Bürgerinnen und Bürger direkt betreffen : Soziales, Umwelt, Verbraucherschutz) durch Ausweitung des Prinzips der qualifizierten Mehrheit

  2. die Stärkung des demokratischen Europas durch Stärkung des Europäischen Parlaments.Die EU muss näher an die Bürger gebracht werden, sonst droht bei den nächsten Wahlen der völlige Kollaps. Wenn das Europäische Parlament nicht noch mehr Macht erhält (konkret : letztendlich in allen Fragen das letzte, entscheidende Wort) werden sich die Bürgerinnen und Bürger weiter in Scharen von dieser Institution und der europäischen Idee als ganzes abwenden. Die EUCDA fordert, dass das EU-Parlament in einem ersten Schritt das Recht erhält, die Kommission zu Gesetzesinitiativen zu zwingen. Im Endeffekt muss es aber das volle Initiativrecht beanspruchen. Europa muss mehr Demokratie wagen.

Zukünftige Reformen müssen und werden kommen. Zwischen Teil I und Teil III klaffen zu viele Widersprüche mit Blick auf die europäische Vision. Die konkreten Vorgaben des Teil III können dem Ziel einer handlungsfähigen Europäischen Union, das in Teil I deutlich wird, nicht folgen.

Daher ist eine Revision der Verfassung nach einer Legislaturperiode unabdingbar.

Hierzu einige Anmerkungen :

  • Die EU basiert nunmehr auf einer Charta von Grundrechten, die in ihrem Wesenscharakter nicht angetastet werden dürfen. Die EUCDA setzt darauf, dass alle beteiligten Institutionen - allen voran der Europäische Gerichtshof - hier die weitestgehende Interpretation wählen wird. Grundrechte dürfen nicht durch einfache Verfassungsartikel beeinträchtigt werden. Andernfalls würde das Ziel eines 'Europa der Bürger' verfehlt, und die Verfassung wäre nichts weiter als eine weitere Reform der europäischen Verträge.

  • Generell bedauert die EUCDA, dass es nicht gelungen ist, zu einer generellen Methode der Abstimmung mit (qualifizierter) Mehrheit im Rat unter Mitentscheidung des Europäischen Parlaments zu kommen.

  • Dies wird konkret deutlich in der Europäischen Sozialpolitik: Dem in Teil I angestrebten „sozialen Zusammenhalt" folgt in Teil III eben nicht ein Ausbau der entsprechenden europäischen Handlungsmöglichkeiten mit Blick auf grenzüber-schreitende sozialpolitische Fragen; im Gegenteil: In einer größeren Union wird es in Zukunft eben auch schwieriger, auch bei den Fragen, die nicht der Einstimmigkeit unterliegen, die notwendigen Mehrheiten zu erreichen.

    Dies betrifft zum Beispiel den Kündigungsschutz in Artikel III-104.1d ebenso wie die Politik der Antidiskriminierung in Artikel III-8; aber auch in den bisher ausgeschlossenen Bereichen Vereinigungs- und Koalitionsrecht, Lohn, Streik und Aussperrung dürfte eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zukünftig für alle EU-Mitgliedstaaten vorteilhaft sein.

  • Die EUCDA begrüßt alle Anstrengungen, auch die Artikel über Binnenmarkt und Wettbewerb in Teil III an die Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft zu binden. Diese Werteaussage darf nicht nur auf Teil I beschränkt bleiben sondern ist auch durchgängig in Teil III anzuwenden.

  • Fünftens wird auch weder der soziale Dialog weiterentwickelt noch werden klare Strukturen geschaffen, in denen der so genannte „zivile Dialog" an der politischen Willensbildung teilnehmen kann. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Wirtschafts- und Sozialausschuss hinzuweisen, der zu einer noch aktiveren Rolle in der Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene befähigt werden sollte.

    Die EUCDA begrüßt alle Möglichkeiten, die Funktionsweise der repräsentativen Demokratie weiter zu verbessern. Dies sollte in erster Linie dadurch geschehen, dass man den repräsentativen Sozialpartnern und den repräsentativen Nichtregierungsorganisationen die Möglichkeit gibt, in ihrem Bereich an der Beratung über europäische Regelungen mitzuwirken.

    Das Instrument von Bürgerinitiativen verlangt nach einer konsequenten Verbesserung der Transparenz der Entscheidungswege, nach einer klaren Zuteilung der Verantwortung und nach umfassender Information über die entsprechenden Sachfragen.

    Diese Instrumente dürfen aber nicht gegeneinander ausgespielt werden, sondern müssen sich ergänzen und dadurch dazu beitragen, dass die EU-Politik näher an den Bürger herangebracht wird.

  • Der vorliegende Verfassungsvertrag beinhaltet keine Autorisierung für Regionen mit gesetzlicher Macht - was hauptsächlich Völker und Nationen ohne eigenes Staatsgebilde betrifft - außer der ausschließlichen Autorisierung, sich direkt an den Europäischen Gerichtshof zu wenden. Die neue Europäische Verfassung sollte den Regionen das Recht geben, mit Blick auf soziale, wirtschaftliche und verwaltungsmäßige Zusammenarbeit grenzüberschreitende Verbindungen zu knüpfen.

  • Die EUCDA begrüßt die ausdrücklich genannte Möglichkeit, dass Mitgliedstaaten weitergehende Initiativen der Zusammenarbeit ergreifen als es über europäische Gesetze vorgeschrieben wird. Sie weist aber darauf hin, dass es sich hierbei um eine Initiative der Mitgliedstaaten handelt; die Kommission darf bei ihren Initiativen nicht die Wahlmöglichkeit zwischen dieser offeneren Methode und dem Weg der regulären Gesetzgebung erhalten. Die nunmehr eingebauten Beschränkungen beim Verfahren der verstärkten Zusammenarbeit (Billigung muss einstimmig geschehen) zeigen nur die Furcht vor zuviel europäischer Zusammenarbeit im Sinne der Bürger.

  • Abschließend begrüßt die EUCDA die ausdrücklich vorgesehenen „Öffnungsklauseln", die eine weitergehende Koordinierung der Politiken der EU-Mitgliedstaaten vorsehen. Sie geht davon aus, dass hierzu noch entsprechende Verfahren entwickelt werden (zum Beispiel mit Blick auf die im Lissabon-Prozess vereinbarte Bekämpfung der Armut).



Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: Christoph Weißkirchen, Generalsekretär



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

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