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siehe auch:
Standpunkt vom 21.10.2003 - Grünbuch "Dienste von allgemeinem Interesse"

- Vorschlag der Kommission -

- Reaktion der EU-Kommission -

Brüssel, 04. Juni 2004


DIE BOLKESTEIN-RICHTLINIE: NEIN !

Sie ist gegen die Solidarität, gegen die Subsidiarität, gegen die Verfassung:
Sie ist gegen das Europa das wir wollen


Am 13. Januar 2004 legte EU-Kommissar Fritz Bolkestein den Vorschlag zu einer Richtlinie zur Liberalisierung der Dienstleistungen auf dem Binnenmarkt vor. Sie zielt ab auf eine weitreichende Liberalisierung und Deregulierung aller Dienstleistungen in Europa.

„Manche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse lassen sich durch die Märkte allein nicht voll befriedigen (...). Die wichtigste Pflicht der staatlichen Behörden ist es daher seit jeher, dafür zu sorgen, dass solche kollektiven und qualitativen Grundbedürfnisse befriedigt bleiben, wenn die Marktkräfte dazu außerstande sind"
(aus dem Grünbuch „Diensleistungen von allgemeinem Interesse" der EU-Kommission).

Die EUCDA lehnt mit Verweis auf diese eigenen Aussagen der EU-Kommission den vorliegenden Vorschlag der ‚Bolkestein-Richtlinie' ab und fordert eine neue Vorlage durch die nächste EU-Kommission.

Der Entwurf der ‚Bolkestein-Richtlinie' gilt nicht nur für alle Dienstleitungen im Bereich von Unternehmen und Verbrauchern (von Werbung, Einstellung (einschließlich Beschäftigungsagenturen), Handel, Reinigungsdienste und Konstruktion), sondern auch für öffentliche Dienstleistungen wie Gesundheitssorge, Bildung, Kultur, audiovisuelle Medien, die Dienste lokaler Behörden … . All' diese Dienste würden rein als Ware angesehen, die ausschließlich den Marktgesetzen unterliegen, ohne Rücksicht auf ihren spezifischen Charakter und ihre sozialen Ziele.
Ebenfalls bedroht ist der gesamt Sektor der "Sozialwirtschaft", insbesondere die Eingliederung heute ausgegrenzter Gruppen auf dem Arbeitsmarkt.

Kommissar Bolkestein beabsichtigt, alle Hindernisse zur Entwicklung von Dienstleistungen zu beseitigen und den Binnenmarkt zu vervollständigen.

Häufig sind diese "Hindernisse" aber von der Regierung bewusst aufgerichtet, um jedem Bürger bessere Dienste zu gewährleisten, Arbeitnehmer zu schützen, eine gesunde Verwaltung öffentlicher Dienste sicherzustellen, bestimmte Preisstandards durchzusetzen, den allgemeinen Zugang zu den Diensten ebenso zu sichern wie die Qualität dieser Dienste.

Diese Regeln können verhindern, dass sich freie Dienstleistungen in eine Art "Dschungel" verwandeln, in dem als einzige Regel der unmittelbare Profit gilt.

Auf längere Sicht könnten die Folgen der geplanten Richtlinie für alle von uns katastrophal werden:

  • Das 'Dumping' sozialer, steuerlicher und ökologischer Standards würde ermutigt;
  • Soziale Errungenschaften kämen unter einseitigen Druck: niedrigere Löhne, längere Arbeitsstunden, wachsende Flexibilisierung - ohne jeden sozialen Ausgleich
  • Gesundheit, Bildung, Kultur und audiovisuelle Ressourcen würden einfach nur zu Waren, ausschließlich dem Preisdiktat des Marktes unterworfen;
  • Öffentliche Dienste laufen Gefahr, automatisch und unwiderruflich privatisiert und/oder liberalisiert zu werden.

Dieser Richtlinienvorschlag beinhaltet deshalb eine direkte Bedrohung des Europäischen Sozialmodells ohne die demokratischen Spielregeln zu beachten. Das Recht der Regierungen, bestimmte Regeln des Sozialmodells zu verteidigen oder zu erweitern wird abhängig gemacht von Marktinteressen und Wettbewerb.

Speziell das "Ursprungslandprinzip" erweist sich im Kern als ein gesetzlicher Anreiz, in Länder mit den niedrigsten sozialen, steuerlichen oder ökologischen Standards zu ziehen; im Rest der EU würden "Briefkastenfirmen" dann zu Dumpingpreisen ihre Dienste anbieten. Da dies im breiteren Sinn auch Beschäftigungsagenturen betrifft, scheint ein Zusammenbruch der bestehenden Arbeitsmärkte in den EU-Mitgliedstaaten beabsichtigt.

Durch das Streichen einer großen Zahl von Genehmigungsverfahren würde die ‚Bolkestein Richtlinie' es Anbietern von Gesundheitsleistungen unmöglich machen, folgende Standards weiterhin aufrechtzuerhalten:

  • Verpflichtende Mindest- und/oder Höchstpreise für Arzneimittel und Gebühren
  • Mindeststandards für das Personal in Krankenhäusern und Altenheimen
  • Staatliche Förderung, die das spezielle System der Finanzierung des Gesundheitsschutzes berücksichtigen
  • Qualitätsstandards mit Blick auf die Pflege.

EU-Mitgliedstaaten würden mit Blick auf den Gesundheitsschutz auch einen großen Teil ihrer Autonomie verlieren. Mit anderen Worten: Diese würde das Ende eines öffentlichen Gesundheitsschutzes bedeuten, der noch seinen Namen verdient.

 

Die Konsequenzen der 'Bolkestein Richtlinie' in ihrer heutigen Form wären daher

  • Gegen das Europäische Soziale Modell
  • Eine Ersetzung der Idee der Europäischen Politischen Union durch eine bloße Integration der EU in die Spirale zunehmender weltweiter Liberalisierung ohne Berücksichtigung sozialer Aspekte (die innerhalb der Welthandelsorganisation ohnehin komplett vernachlässigt werden)
  • Gegen eine Europäische Union, die sich auf dem Prinzip der Subsidiarität gründet
  • Gegen eine Europäische Union wie sie in der kommenden EU Verfassung beschrieben wird

Vor diesem Hintergrund können die EUCDA und ihre Mitgliedsorganisationen gegen den heutigen Richtlinienvorschlag nur protestieren. Wir erwarten, dass die nächste Europäische Kommission - im Geiste der dann angenommenen Europäischen Verfassung - den vorliegenden Text zurückzieht und einen neuen Anlauf unternimmt, der den Erwartungen einer Europäischen Union der Werte gerecht wird.

Um chaotische Entwicklungen auf dem Europäischen Arbeitsmarkt zu verhindern ist schließlich die Angleichung der Arbeitsbedingungen in allen EU-Ländern dringend notwendig - und nicht eine Angleichung, die den Beschäftigten den niedrigsten Schutz gewährt, sondern eine Angleichung, die - gemäß der EU-Verfassung - einen hohen Level an sozialem Schutz sicherstellt.

 



Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: Christoph Weisskirchen, Generalsekretär




Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

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