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Brüssel, 27. November 2003


Den Zielen des EU-Konvents folgen

Standpunkt der EUCDA zur Regierungskonferenz



Mit Blick auf die Regierungskonferenz zur Zukunft der Union und vor dem Konklave der Ministers hat die EUCDA folgenden Standpunkt erarbeitet:

Wir begrüßen das ehrgeizige Projekt, die Europäische Union mittels einer Verfassung von einer starken Wirtschaftsgemeinschaft im Wesen zu einer politischen Gemeinschaft mit starker sozialer Prägung weiterzuentwickeln.

Der Europäische Konvent hat eine hervorragende Vorlage erarbeitet, die die drei Elemente beinhaltet, die eine Verfassung kennzeichnen: Die Basierung auf Werte, die Ausrichtung auf die Rechte der Bürger sowie eine klare und kontrollierbare Struktur der Kompetenzen der einzelnen Institutionen und Ebenen.

Die EUCDA betont; dass der vorliegende Verfassungstext von demokratisch legitimierten Abgeordneten erarbeitet wurde und zudem vom Europäischen Parlament unterstützt wird. Die EUCDA erwartet demzufolge, dass die Regierungskonferenz dieser Leitlinie folgt. Diskussionen über eventuelle Änderungen dürfen nicht zu einem Rückschritt auf dem Weg zu einer politischen Union führen.

Die EUCDA steht folgerichtig hinter der zentralen Zielsetzung der Artikel I.2 (Die Werte der Union) und I.3 (Die Ziele der Union) des vorliegenden Verfassungstextes.

Die EUCDA hält die Aufnahme der Grundrechtecharta für zwingend geboten. Und sie unterstützt den subsidiären Aufbau der Verfassung, die dem sozialen wie auch dem zivilen Dialog die entsprechende Verantwortung zuweist.

 

Aber genau bei diesen Punkten setzt auch die Kritik der EUCDA an, die in dem Fall, dass es zu Änderungen im Verfassungstext kommt, berücksichtigt werden müssten (auch im Sinne der Kritikpunkte des Europäischen Parlaments):

  • Generell bedauert die EUCDA, dass es nicht gelungen ist, zu einer generellen Methode der Abstimmung mit (qualifizierter) Mehrheit im Rat unter Mitentscheidung des Europäischen Parlaments zu kommen.

  • Dies wird konkret deutlich in der Europäischen Sozialpolitik: Dem in Teil I angestrebten „sozialen Zusammenhalt" folgt in Teil III eben nicht ein Ausbau der entsprechenden europäischen Handlungsmöglich-keiten mit Blick auf grenzüberschreitende sozial-politische Fragen; im Gegenteil: In einer größeren Union wird es in Zukunft eben auch schwieriger, auch bei den Fragen, die nicht der Einstimmigkeit unter-liegen, die notwendigen Mehrheiten zu erreichen. Dies betrifft zum Beispiel den Kündigungsschutz in Artikel III-104.1d ebenso wie die Politik der Antidiskrimierung in Artikel III-8; aber auch in den bisher ausgeschlossenen Bereichen Vereinigungs- und Koalitionsrecht, Lohn, Streik und Aussperrung dürfte eine stärkere grenzüberschreitende Zusammenarbeit zukünftig für alle EU-Mitgliedstaaten vorteilhaft sein.

  • Die EUCDA begrüßt alle Anstrengungen, auch die Artikel über Binnenmarkt und Wettbewerb in Teil III an die Wirtschaftsordnung der Sozialen Marktwirtschaft zu binden. Diese Werteaussage darf nicht nur auf Teil I beschränkt bleiben sondern ist auch durchgängig in Teil III anzuwenden.

  • Zum vierten werden den Bürgerinnen und Bürgern in der Charta der Grundrechte Freiheiten und soziale Grundrechte zugesichert, die dann in einer juristisch nicht deutlichen Form teils abgeschwächt, teils zurück-genommen werden. Für die EUCDA ist klar: Grundrechte stehen über „normalen" Verfassungs-artikeln und dürfen eben nicht in ihrem Wesensgehalt beeinträchtigt werden, wie Artikel II.52-1 ausdrücklich zusichert.

  • Fünftens wird auch weder der soziale Dialog weiterentwickelt noch werden klare Strukturen geschaffen, in denen der so genannte „zivile Dialog" an der politischen Willensbildung teilnehmen kann. In diesem Zusammenhang ist auch auf den Wirtschafts- und Sozialausschuss hinzuweisen, der zu einer noch aktiveren Rolle in der Entscheidungsfindung auf europäischer Ebene befähigt werden sollte.

  • Die EUCDA begrüßt die ausdrücklich genannte Mög-lichkeit, dass Mitgliedstaaten weitergehende Initiativen der Zusammenarbeit ergreifen als es über europäische Gesetze vorgeschrieben wird. Sie weist aber darauf hin, dass es sich hierbei um eine Initiative der Mitglied-staaten handelt; die Kommission darf bei ihren Initiativen nicht die Wahlmöglichkeit zwischen dieser offeneren Methode und dem Weg der regulären Gesetzgebung erhalten.

  • Die EUCDA begrüßt alle Möglichkeiten, um die Funktionsweise der repräsentativen Demokratie weiter zu verbessern. Dies sollte in erster Linie dadurch geschehen, dass man den repräsentativen Sozial-partnern und den repräsentativen Nichtregierungs-organisationen die Möglichkeit gibt, in ihrem Bereich an der Beratung über europäische Regelungen mitzuwirken. Das Instrument von Bürgerinitiativen verlangt nach einer konsequenten Verbesserung der Transparenz der Entscheidungswege, nach einer klaren Zuteilung der Verantwortung und nach umfassender Information über die entsprechenden Sachfragen.

  • Der vorliegende Verfassungsvertrag beinhaltet keine Autorisierung für Regionen mit gesetzlicher Macht - was hauptsächlich Völker und Nationen ohne eigenes Staatsgebilde betrifft - außer der ausschließlichen Autorisierung, sich direkt an den Europäischen Gerichtshof zu wenden.
    Die neue Europäische Verfassung sollte den Regionen das Recht geben, mit Blick auf soziale, wirtschaftliche und verwaltungs-mäßige Zusammenarbeit grenzüberschreitende Verbindungen zu knüpfen.


Abschließend begrüßt die EUCDA die ausdrücklich vorgesehenen „Öffnungsklauseln", die eine weitergehende Koordinierung der Politiken der EU-Mitgliedstaaten vorsehen. Sie geht davon aus, dass hierzu noch entsprechende Verfahren entwickelt werden (zum Beispiel mit Blick auf die im Lissabon-Prozess vereinbarte Bekämpfung der Armut).



Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: Christoph Weisskirchen, Generalsekretär
(nach Beschluss des Vorstands)



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

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