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Brüssel, 10. September 2003


Urteil zum Bereitschaftsdienst: Schutz für Ärzte, Schutz für Patienten

Qualität der ärztlichen Versorgung weiter steigern - Wirtschaftlichkeit verbessern


Brüssel, 10.09.2003
Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) begrüßt das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union, Bereit-schaftszeiten von Ärzten als Arbeitszeit anzuerkennen. Damit wird auch in diesem Bereich endlich das durchgesetzt, was in anderen Bereichen als Schutz der Beschäftigten anerkannt wird: Solange ein Beschäftigter an die Weisungen seines Arbeitgebers gebunden ist, arbeitet er.

Bei den Ärzten bedeutet die nun getroffene Entscheidung aber auch einen Schutz der Patienten, die sich in Zukunft darauf verlassen können, nicht mehr von übermüdeten Ärzten behandelt zu werden. Das Urteil ist eine Chance, die Qualität der ärztlichen Versorgung weiter zu steigern. Und es ist eine Verpflichtung, nicht nur die im Krankenhausbereich vorhandenen Wirtschaftlichkeitsreserven zu erschließen, sondern auch die notwendigen neuen Stellen zu schaffen.

Die EUCDA fordert daher die Regierungen auf, sich nicht damit zu beschäftigen, wie das Urteil juristisch auszuhebeln wäre, sondern es vielmehr in einem überschaubaren Zeitraum umzusetzen. Gleichzeitig sollten sie durch verstärkte grenzüberschreitende Zusammenarbeit und einem Austausch von Erfahrungen die Möglichkeiten nutzen, eine qualitativ gute Gesundheitsversorgung zu niedrigeren Kosten anzubieten.

 



Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: Elmar Brok MdEP, Präsident



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

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