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Brüssel,
10. Juli 2003
Weitere Stärkung der europäischen Handlungsfähigkeit erforderlich
"Die
Union strebt ein Europa der nachhaltigen Entwicklung auf der Grundlage
eines ausgewogenen Wirtschaftswachstums und einer in hohem Maße wettbewerbsfähigen
sozialen Marktwirtschaft an, die auf Vollbeschäftigung und sozialen
Fortschritt, ein hohes Maß an Umweltschutz und Verbesserung der Umweltqualität
abzielt. Sie unterstützt den wissenschaftlichen und technischen Fortschritt.
Sie bekämpft soziale Ausgrenzung und Diskriminierungen und fördert Gerechtigkeit und sozialen Schutz, die Gleichstellung von Frau und Mann, die Solidarität zwischen den Generationen und den Schutz der Rechte des Kindes." Der hier definierte Ansatz wird verstärkt durch die Aufnahme der Grundrechtecharta, die durch die sozialen Grundrechte gerade auch den Gedanken eines Europäischen Sozialraums weiter unterstreicht. Vor diesem Hintergrund sind die Fortschritte, die nun auch in Teil III erreicht wurden, nur eine logische Konkretisierung der einmal festgelegten Richtung. Dies gilt zum Beispiel mit Blick auf die Verstärkung der Mitwirkung des EU-Parlaments bei der Anti-Diskriminierungspolitik. Dieses "Grundgesetz der Sozialpolitik" legt ja fest, dass jeder Bürger das Recht hat, an allen Facetten der Gesellschaft gleichberechtigt teilzuhaben. Hierbei darf man aber nicht stehen bleiben. Zu deutlich ist noch die Diskrepanz zwischen den gesetzten Zielen und damit verbundenen Erwartungen auf der einen Seite und der Handlungsmöglichkeit gerade in der Sozialpolitik auf der anderen. Der
Konvent hat die Marschrichtung festgelegt. Die Regierungskonferenz muss
jetzt weitere Taten folgen lassen. Sonst droht, was doch gerade vermieden
werden sollte: Eine baldige Revision.
Verantwortlich:
Elmar Brok MdEP, Präsident Für weitere Informationen: EUCDA
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