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Bericht zur betrieblichen Altersvorsorge

Brüssel, 11. März 2003


Vorrang für die lebenslange Rente

Altersabsicherung : Mehrere Säulen notwendig


In dieser Woche entscheidet das Europäische Parlament in zweiter Lesung über einen Bericht der betrieblichen Altersvorsorge. Vorgelegt wurde der Bericht von Othmar Karas MdEP, der in Änderungsantrag 1 begrüßenswerterweise die Bedeutung der öffentlichen Rentensysteme als Mittelpunkt des Ziels der Stärkung des europäischen Sozialmodells betont.

Für die EUCDA bleibt es dabei, dass das gesetzliche, solidarische System dafür sorgen muss dass jeder, der ihm angehört, ein qualitatives, menschenwürdiges Leben führen kann. Die Kernaufgabe besteht darin, dieses System dauerhaft abzusichern.

Systeme der betrieblichen Altersvorsorge (zweite Säule), die für alle Arbeitnehmer offen stehen muss, und der privaten langfristigen Ersparnisbildung (dritte Säule) können dieses solidarisches System ergänzen. In einem zusammenwachsenden europäischen Arbeitsmarkt sind daher europaweite Regelungen der grenzüberschreitenden Sicherung der erworbenen Ansprüche ebenso notwendig wie Vorschriften der Kapitalanlage.

Die lebenslange Sicherung eines ausreichenden Einkommens für Menschen im Ruhestand ist eine der Kernforderungen des vorliegenden Berichtsentwurfs zu den betrieblichen Pensionsfonds. Damit werden Auszahlungen eines einmaligen, pauschalen Kapitalbetrages nicht per se unmöglich gemacht (erst recht, wenn sich damit der Einkauf in Einrichtungen der Altenbetreuung finanzieren lässt). Aber es soll eben einen klaren Vorrang geben für die lebenslange, monatliche Zahlung.

Mit der "Langlebigkeit" ist also schon eines der sogenannten "biometrischen Risiken" benannt. Weitere folgen mit der Hinterbliebenenversorgung (Witwen- und Waisenrenten) und der Versorgung im Fall der Invalidität. Auch hier ist eine Absicherung eingefordert wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber sich darauf verständigen. Hierfür sind aber nach Vorstellungen der EUCDA mindestens betriebliche, besser noch überbetriebliche Lösungen und Optionen zu finden; der einzelne Arbeitnehmer darf hier nicht allein gelassen werden.

Ein weiteres wichtiges Element stellt auch die transparente, umfassende und regelmäßige Information der Versicherten dar. Nicht auf deren Anfrage, sondern automatisch.

Mit seinem subsidiären Ansatz liegt Othmar Karas voll auf der Linie, die bislang innerhalb der EVP und auch der EUCDA diskutiert wurde. Unser Ziel ist ein transparentes, subsidiäres und zielorientiertes System der ergänzenden Altersversorgung, das dazu beiträgt, die Kernsysteme der solidarisch finanzierten Rente zu erhalten.

 



Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: Elmar Brok MdEP, Präsident



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

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