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Brüssel,
07. Februar 2003
Als Weichenstellung in die richtige Richtung hat der Vorsitzende der EVP-Gruppe im EU-Verfassungskonvent, der CDU-Europaabgeordnete Elmar Brok, den Abschlußbericht der Arbeitsgruppe "Sozialpolitik" bewertet. Vor dem Plenum unterstrich er die Bedeutung des "Sozialen Europa". Der Europäische Einigungsprozeß erschöpfe sich nicht in einem Binnenmarkt und in einer ausschließlich wettbewerbsorientierten Politik. Im Gegenteil: Grenzüberschreitender Handel bedinge die Lösung grenzüberschreitender sozialpolitischer Fragen. Damit seien die Wirtschafts- und Sozialpolitik zwei Seiten derselben Münze, da sie gemeinsam für mehr Wachstum und mehr Beschäftigung sorgten. Desweiteren müsse die Verfassung die notwendige Handlungsfähigkeit der EU in diesen Politikbereichen garantieren, dürfe aber nicht mit jedem Detail überfrachtet werden. Brok betonte die Bedeutung der genannten sozialen Grundziele und Grundwerte: "Es handelt sich hier um eine verfassungsrechtliche Auswahl, nicht um eine shopping list, aus der man beliebig auswählen darf." Mit Blick auf die Ordnungspolitik verwies der CDU-Politiker insbesondere auf die "Soziale Marktwirtschaft", die persönliche Verantwortung, Solidarität, sozialen Schutz und Gerechtigkeit miteinander verbinde. Dies bedeute auch, daß der Zugang zu den Diensten von allgemeinem Interesse gesichert werden müsse, ohne die Wettbewerbsordnung zu gefährden. Die stärkere Betonung der sozialen Grundrechte bedinge nach Auffassung Broks aber nicht, daß die entsprechenden Kompetenzen der Union erweitert werden müßten. "Vielmehr ist es so, daß die EU in den Gebieten, in denen sie Kompetenzen hat, handlungsfähiger werden muß", begründete der EVP-Politiker seine Forderung nach grundsätzlicher Einführung des Verfahrens der qualifizierten Mehrheit. Eine Ausnahme müßten jedoch weiterhin die sozialen Sicherungssysteme bilden, in denen die EU nur in den Fällen tätig werden solle, wenn sie grenzüberschreitende Probleme beträfen. Mit Verweis auf die geforderte Stärkung der Rolle des Europäischen Parlaments wandte Brok sich gegen eine verfassungsmäßige Festschreibung der Methode der offenen Koordinierung, da dann die Gefahr bestünde, daß dies zum Beispiel durch "Richterrecht" zu einer neuen Gesetzgebungskategorie am EU-Parlament werden könne. "Die EU kann dieses Instrument ja auch ohne vertragsmäßige Verankerung anwenden", so Brok abschließend.
Verantwortlich:
Elmar Brok MdEP, Präsident Für weitere Informationen: EUCDA
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