| |
|
. |
|||||||
|
Brüssel,
06. Januar 2003
Position der EUCDA
Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) sieht es deshalb als geboten an, dass
Der Europäische Bürger erwartet deutliche Signale, dass das Europäische Projekt auch zu seinem Projekt wird. Institutionell bedeutet dies: Abkehr vom Europa der Regierungskonferenzen, hin zu einer Gemeinschaftspolitik mit einer klaren Trennung zwischen Kommission, Rat und einem - deutlich verstärkten - Europäischen Parlament. Es geht nicht darum, die Union neu zu gründen. Der Verfassungsvertrag muss sich als eine logische Weiterentwicklung des bestehenden EU-Rechts erweisen. Hierzu gehört in erster Linie, dass die Charta der Grundrechte rechtlich bindend in den EU-Verfassungsvertrag aufgenommen wird. Die EUCDA begrüßt die Fortschritte, die in dieser Beziehung erzielt worden sind. Des
weiteren müssen die Ziele der Union stärker mit der konkreten Politik
verbunden werden. Dabei ist erstens - auf der Grundlage der Sozialen
Marktwirtschaft - im Zielkatalog das Ziel des 'Sozialen Zusammenhalts'
zu ergänzen um 'auf der Grundlage der Solidarität'. Zweitens ist insbesondere
der Artikel über die Verwirklichung des Binnenmarktes mit dem Artikel
über den Zielkatalog zu verbinden.
Auf der Grundlage der entsprechenden Beschlüsse der EVP auf ihrem letzten Kongress in Estoril hält die EUCDA an der bewährten Unterscheidung von Kompetenzen im Sozialschutz, in der Beschäftigungspolitik sowie mit Blick auf die Sozialen Sicherungssysteme fest: So gilt
es erstens, im Sozialschutz im engeren Sinn, also vor allem im
Blick auf den Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz,
die gemeinsamen Kompetenzen von Union und Mitgliedstaaten zu verdeutlichen.
Es macht Sinn, dass es für gefährliche Stoffe und Arbeitsverfahren gemeinsame
europäische Mindeststandards gibt. Dieser Ansatz schützt unmittelbar
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mittelbar aber auch die (kleinen
und mittleren) Unternehmen, indem er gerichtet ist gegen Sozialdumping
und unfairen Wettbewerb. Dass die Beschäftigungspolitik in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten verbleibt, liegt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip auf der Hand. Aber es hat sich als positiv erwiesen, sich auf europäischer Ebene auf gemeinsame Linien zu einigen und die angewandten Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Von daher muss das Verfahren der europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien im Vertrag verankert bleiben. Für
die EUCDA müssen Wirtschafts- und Sozialpolitik im Gleichgewicht
stehen. Deshalb ist eine bessere Abstimmung zwischen den wirtschaftspolitischen
und den beschäftigungspolitischen Leitlinien sicherzustellen. Dies kann
vertraglich erreicht werden durch: Anpassungen im Kapitel Beschäftigungspolitik
Was
die sozialen Sicherungssysteme betrifft wäre aufgrund der historisch
gewachsenen Vielfalt eine zentrale europäische Koordinierung fehl am
Platz. Allerdings kann es auch hier zu einem europäischen Mehrwert führen,
wenn die EU-Mitgliedsstaaten (noch stärker als bisher) zusammenarbeiten.
Das Ziel sind zunächst praktische Regelungen, die die grenzüberschreitende
Mobilität weiter erleichtern sollen. Darüber hinaus ist es aber auch
vernünftig, mögliche Reformanstrengungen in den verschiedenen Ländern
aufeinander abzustimmen. Die hierbei anzuwendende Methode ist die Methode der offenen Koordinierung: Sie ermöglicht es den EU-Mitgliedstaaten, voneinander zu lernen, 'best-practice-Erfahrungen' auszutauschen und - auf der Grundlage z.B. von nationalen Aktionsplänen - zu handeln. Diese Methode respektiert die regionalen und nationalen Unterschiede, sie ist flexible und zielt gleichzeitig ab auf die Förderung von Fortschritten auf dem Gebiet der Sozialpolitik. Eine Bewertung dieser Fortschritte wird erst möglich durch die Anwendung gemeinsamer Kriterien und Indikatoren, die eine grenzüberschreitende Vergleichbarkeit sicherstellen sollen. Des
weiteren gilt auch: Die Bereiche, die bislang von der Anwendung der
Europäischen Politik (das Vereinigungs- und Koalititionsrecht, Lohn,
Streik und Aussperrung) ausgenommen waren, müssen zukünftig auch
zu europäischen Themen werden, um hier gemeinsam einen europäischen
Mehrwert zu erzielen. Das Ziel ist nicht, sie (vollständig) zu europäisieren,
sondern die Möglichkeit zu eröffnen da, wo es sinnvoll ist, europäische
Rahmenregelungen zu vereinbaren.
Um die Union auf Dauer handlungsfähig zu halten, sind zwei Reformschritte unabdingbar:
Zweitens ist die besondere Rolle der Sozialpartner hervorzuheben. Gemäß dem Grundsatz der horizontalen Subsidiarität müssen sie die Möglichkeit behalten, Vereinbarungen zu einzelnen Sachfragen zu treffen, die dann den Rahmen für europäisches Recht bilden. Hierzu ist erstens notwendig, die Kriterien festzulegen, nach denen Organisationen als Teilnehmer am Europäischen Sozialen Dialog anerkannt werden. Zweitens ist ein Verfahren zu finden, das die Übernahme von Vereinbarungen der Sozialpartner in Europäisches Recht sicherstellt und gleichzeitig die neue Aufgabenverteilung zwischen den EU-Institutionen respektiert. Insbesondere ist es geboten, das zukünftig hoffentlich stärkere Europäische Parlaments in der Gesetzgebung ist es geboten, stärker als bisher in dieses Verfahren einzubinden. Das Recht des Wirtschafts- und Sozialausschusses auf Anhörung in Fragen der Sozial- und Beschäftigungspolitik ist zu stärken und um die Bereich Wirtschaftspolitik, Industrie- und Handelspolitik, Wettbewerb etc. zu ergänzen. Aufgrund der Vielfältigkeit der hier zu bearbeitenden Themen stellt sich aber immer dringender die Frage, ob der Wirtschafts- und Sozialausschuss nicht um eine Kammer für Organisationen des Europäischen Sozialen Mittelfelds ergänzt werden muss.
Präsident:
Elmar Brok MdEP Für weitere Informationen: EUCDA
|
. |
|||||||
|
. |
. |