| |
|
. |
|||||||
|
Brüssel,
21. November 2002
Leiharbeit ist ein Mittel im Kampf für mehr Beschäftigung, nicht gegen den Sozialschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! In diesem Sinn begrüßt die Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) die Annahme eines Berichts des Europäischen Parlaments über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern. Für die EUCDA ist es von herausragender Bedeutung, dass Leiharbeitnehmer jedoch nicht als "Rationalisierungsfaktor" angesehen werden dürfen und dazu missbraucht werden, die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens zu verkleinern oder Frauen durch gleichqualifizierte Männer zu ersetzen. Für Arbeitnehmer, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitunternehmen geschlossen haben, ist es angesichts des hierdurch gegebenen besonderen Schutzes angezeigt, die Möglichkeit vorzusehen, von den im entleihenden Unternehmen geltenden Regeln abzuweichen. Der Vertrag sollte dem Leiharbeitnehmer den Schutz bieten, den unbefristete Verträge bzw. Verträge mit ähnlicher Laufzeit, die mit anderen Kategorien von Arbeitnehmern geschlossen werden, entsprechend den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten normalerweise bieten. Diese Position ist die Grundlage für eine Reihe von Vorschlägen der Arbeitnehmergruppe der EVP/ED-Fraktion im Europäischen Parlament. Nach Auffassung der EUCDA enthält der Artikel 5 die wichtigsten Elemente: 5.1
Die Mitgliedstaaten können eine Ausnahme von diesem Grundsatz vorsehen, indem sie festlegen, dass in Fällen, in denen die in Absatz 2 und/oder Absatz 3 geregelten Bedingungen Anwendung finden, die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Leiharbeitnehmer mindestens den Bedingungen entsprechen, die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer eines Leiharbeitunternehmens gelten oder gelten würden, der die gleichen oder ähnliche Arbeiten verrichtet, wobei Qualifikationen und Kompetenz berücksichtigt werden. Diese Ausnahme gilt nicht für grenzüberschreitende Überlassungen. 5.2 5.3
Präsident:
Elmar Brok MdEP Für weitere Informationen: EUCDA
|
. |
|||||||
|
. |
. |