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Brüssel, 06. November 2002
Hierzu einige Anmerkungen der Europäischen Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA). Die EUCDA begrüßt vor allem die rechtlich bindende Aufnahme der Charta der Grundrechte in den EU-Verfassungsvertrag.
Auf der Grundlage der entsprechenden Beschlüsse der EVP auf ihrem letzten Kongress in Estoril hält die EUCDA drei Punkte für geboten: So gilt
es erstens, im Sozialschutz im engeren Sinn, also vor allem im
Blick auf den Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz,
die gemeinsamen Kompetenzen von Union und Mitgliedstaaten zu verdeutlichen.
Es macht Sinn, dass es für gefährliche Stoffe und Arbeitsverfahren gemeinsame
europäische Mindeststandards gibt. Dieser Ansatz schützt unmittelbar
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, mittelbar aber auch die (kleinen
und mittleren) Unternehmen, indem er gerichtet ist gegen Sozialdumping
und unfairen Wettbewerb. Dass die Beschäftigungspolitik in der Verantwortung der Mitgliedsstaaten verbleibt, liegt gemäß dem Subsidiaritätsprinzip auf der Hand. Aber es hat sich als positiv erwiesen, sich auf europäischer Ebene auf gemeinsame Linien zu einigen und die angewandten Maßnahmen aufeinander abzustimmen. Von daher muss das Verfahren der europäischen beschäftigungspolitischen Leitlinien im Vertrag verankert bleiben. Für die EUCDA müssen Wirtschafts- und Sozialpolitik im Gleichgewicht stehen. Deshalb ist eine bessere Abstimmung zwischen den wirtschaftspolitischen und den beschäftigungspolitischen Leitlinien sicherzustellen. Was die sozialen Sicherungssysteme betrifft wäre aufgrund der historisch gewachsenen Vielfalt eine zentrale europäische Koordinierung fehl am Platz. Allerdings kann es auch hier zu einem europäischen Mehrwert führen, wenn die EU-Mitgliedsstaaten (noch stärker als bisher) zusammenarbeiten. Das Ziel sind zunächst praktische Regelungen, die die grenzüberschreitende Mobilität weiter erleichtern sollen. Darüber hinaus ist es aber auch vernünftig, mögliche Reformanstrengungen in den verschiedenen Ländern aufeinander abzustimmen. Grundsätzlich gilt: Die Bereiche, die bislang von der Anwendung der Europäischen Sozialpolitik ausgenommen waren, müssen zukünftig auch zu europäischen Themen werden, um hier gemeinsam einen europäischen Mehrwert zu erzielen.
Beschäftigungs- und Sozialpolitik betreffen wie wenige andere Bereiche die Menschen direkt. Aus dieser Logik ergibt es sich, dass das Europäische Parlament als direkt gewählter Anwalt der Bürgerinnen und Bürger in allen Fragen dieses Politikbereichs das volle Mitentscheidungsrecht erhalten muss. Zweitens ist die besondere Rolle der Sozialpartner hervorzuheben. Gemäß dem Grundsatz der horizontalen Subsidiarität müssen sie die Möglichkeit behalten, Vereinbarungen zu einzelnen Sachfragen zu treffen, die dann den Rahmen für europäisches Recht bilden. Mit Blick auf die zukünftige starke Stellung des Europäischen Parlaments in der Gesetzgebung ist es aber geboten, dieses stärker als bisher in dieses Verfahren einzubinden.
Präsident:
Elmar Brok MdEP Für weitere Informationen: EUCDA
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