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Brüssel, 03. Juli 2002
Handlungsfähigkeit im Sozialbereich verfassungsmäßig verankern Luxemburg
/ Brüssel, 03.07.2002 In den Bereichen Soziales, Umwelt, Menschenrechte, Entwicklung, Hochschulkreise und Reflektionsgruppen, Kultur sowie regionale und lokale Gebietskörperschaften machten die Sozialpartner sowie Vertreter von entsprechenden Nichtregierungsorganisationen deutlich, dass sie mehr Europa wollen und nicht weniger. Die EUCDA beteiligt sich an dieser Debatte über das vom Konvent eingerichtete Forum. Gemeinsam mit den anderen Vereinigungen der Europäischen Volkspartei fordert sie: Die reformierte Europäische Union darf nicht nur reduziert werden auf einen Binnenmarkt. Wenn sie auf Dauer von den Bürgerinnen und Bürgern akzeptiert werden soll, muss sie auch im Bereich der Sozialpolitik verstärkt handlungsfähig werden. Daher muss als wichtigstes Element die Charta der Grundrechte rechtlich verbindlich und als Anspruchsgrundlage für jeden Bürger in den Vertrag aufgenommen werden. Des weiteren muss die Union auch verstärkt in der Sozial-, Umwelt- und Gesundheitspolitik sowie beim Kampf gegen die Diskriminierung aktiv werden können, wenn transnationale oder supranationale Dimensionen betroffen sind. In der Beschäftigungspolitik koordiniert die Union die Politiken der Mitgliedstaaten gemäss dem Verfahren europäischer beschäftigungspolitischer Leitlinien, nach dem die Verantwortung für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit letztendlich bei den Mitgliedstaaten verbleibt. Die Hauptverantwortung für soziale Sicherheit liegt bei den Mitgliedsstaaten selbst. Die EUCDA begrüßt die Tatsache, dass die Mitgliedsstaaten ihre Erfahrungen auf europäischer Ebene und 'best practices' austauschen. Gemäss dem Subsidiaritätsprinzip muss die Union aber auch in diesem Bereich die Aufgaben übernehmen, die nicht von den Mitgliedsstaaten alleine bewältigt werden können
Verantwortlich:
Luc Delanghe, Präsident Für weitere Informationen: EUCDA
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