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info Nr 10
30.06.2000

Der Europäische Rat von Lissabon

Liebe Freunde,

am 23. und 24. März 2000 trafen sich die Europäischen Staats- und Regierungschefs, um auf dem Gifpel in Lissabon unter dem Titel "Beschäftigung, Wirtschaftsreform und sozialer Zusammenhalt" über Möglichkeiten zu sprechen, die Beschäftigung in Europa zu verbessern. Die EUCDA begrüßt alle konkreten Schritte in diese Richtung. Allerdings kritisiert sie, daß häufig der differenzierte Ansatz der beschäftigungs-politischen Leitlinien zugunsten pauschaler Zielsetzungen aufgegeben wurde. Die noch von christlich-demokratischen Regierungschefs formulierten Grundsätze einer europäischen Strategie, die die Verantwortung der Mitgliedstaaten und der Sozialpartner einfordert und somit vielfältige Möglichkeiten zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit fördert, hat schließlich wesentlich mit dazu beigetragen, daß wir heute in der EU sinkende Arbeitslosenzahlen feststellen können.

Die EUCDA lehnt die einseitige und kritiklose Übernahme der Anforderungen der modernen Informationsgesellschaft ab. Nach unserem Verständnis müssen alle Menschen die Chance haben, am gesellschaftlichen Leben, vor allem der Arbeitswelt, teilzuhaben, und nicht nur diejenigen, die die modernen Kommunikationsmitteln beherrschen. Vor diesem Hintergrund fordert die EUCDA die sozialdemokratischen Regierungschefs auch dazu auf, die Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer bei der Einführung moderner Technologien zu stärken.
Dieses info soll mit Blick auf die weiteren Schritte der Europäischen Beschäftigungspolitik eine kritische Bewertung des Gipfels von Lissabon vornehmen.

Luc Delanghe



Der Europäische Rat von Lissabon

Bewertung der EUCDA

Konkrete Ziele

Die Beschlüsse des jüngsten Europäischen Beschäftigungsgipfels bedeuten nur geringe Fortschritte in der Europäischen Beschäftigungspolitik. Die sogenannte "neue offene Methode der Koordinierung" kann nicht als ein großer Fortschritt im Hinblick auf eine Präzisierung der europäischen Beschäftigungspolitik, geschweige denn der Quantifizierung der gesetzten Ziele angesehen werden.

Gerade dies hatte die EUCDA aber im Vorfeld gefordert:

"Die beschäftigungspolitischen Leitlinien sind weiter zu präzisieren, und zwar in bezug auf ein zeitliches Limit zur Umsetzung, auf die Quantifizierung der gesetzten Ziele, der Auswertung und Kontrolle der gesetzten Ziele. Mindestens 25 Prozent der Arbeitslosen ist eine Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen oder anderen entsprechenden Maßnahmen anzubieten."

Es ist überdies fraglich, ob die angestrebte Anhebung der Beschäftigungsquote im großem Umfang zu einem Abbau der Arbeitslosigkeit beiträgt; die EUCDA begrüßt anstelle dieses globalen Ansatzes eher den Ansatz der beschäftigungspolitischen Leitlinien, konkret vor allem den spezifischen "Problemgruppen" (Langzeitarbeitslose, Jugendliche) einen Einstieg in den Arbeitsmarkt zu ermöglichen.

Die EUCDA vermißt in diesem Zusammenhang ein klares Bekenntnis dazu, daß die Beschäftigungspolitik auf die Schaffung existensabsichernder, dauerhafter Arbeitsplätze führen muß.


Was die Ankurbelung der Wirtschaft betrifft, so begrüßt die EUCDA zwar die geplanten Anstrengungen zur Verbesserung der Risikokapitalmärkte für kleine und mittlere Unternehmen, sie vermißt aber in diesem Zusammenhang die Förderung von freiwilligen und sozial akzeptablen Modellen der Beteiligung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen am Produktivkapital.

Qualifizierung

Was die Inhalte der Beschäftigungspolitik betrifft, so ist es richtig, daß die Qualifizierung der Menschen im Hinblick auf ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt von wesentlicher Bedeutung ist. Dabei spielen natürlich die neuen Technologien eine herausragende Rolle. Aber man darf - wie in den Schlussfolgerungen geschehen - die Anforderungen nicht auf den Kopf stellen: Bevor man fordert, daß sich jeder Bürger die Fähigkeiten aneignet, die für das Leben und die Arbeit in dieser Informationsgesellschaft erforderlich sind, müssen die Strukturen und Techniken eben dieser Informationsgesellschaft daraufhin überprüft werden, ob sie sich an den Bedürfnissen und den Fähigkeiten der Menschen orientieren.

Die Vereengung des im Ratsdokument geschilderten Qualifikationsprofils auf wenige High-Tech-Aspekte übersieht, daß eine breit angelegte akademische und berufliche Bildung sowie eine entsprechende Weiterbildung, die traditionelle und "neue" Wissens- und Berufsfelder verbindet, immer noch die besten Berufschancen bietet. Überdies ist dies auch der einzige Weg, neue Diskriminierungen und soziale Ausgrenzungen von Menschen, die den geforderten neuen Qualifikationen nicht entsprechen, vorzubeugen.

Sozialschutz

Die EUCDA begrüßt, daß der Europäische Rat erste Schritte im Hinblick auf einen europäischen Prozeß der Bekämpfung der Armut eingeleitet hat.

Allerdings vermißt sie ein klares Bekenntnis dazu, daß die sozialen Sicherungssysteme so zu gestalten sind, daß sie für alle anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger in der Europäischen Union eine existentielle Sicherung gewährleisten. Der Trend zur beschäftigungsfreundlichen Gestaltung der Sozialschutzsysteme darf nicht darüber hinwegtäuschen, daß nicht alle Bevölkerungsgruppen durch aktive Arbeitsmarktpolitik eingliederbar sind; daher müssen soziale Auffangnetze auf hohem Niveau vorhanden sein.

In diesem Zusammenhang erwartet die EUCDA, daß die angekündigte Studie über die Entwicklung des Sozialschutzes in Langzeitperspektive mit Vorrang erarbeitet wird, damit schnellstmöglich entsprechende Reformschritte eingeleitet werden können.

Schließlich fordert die EUCDA gemeinsame soziale Mindeststandards nicht nur bei den Arbeitsbedingungen, sondern auch in verschiedenen anderen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts wie Kündigungsrecht oder der Eingliederung von behinderten Menschen in das Arbeitsleben. Auch müssen die Möglichkeiten, die der Vertrag von Amsterdam mit Blick auf die Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung bietet, in die Tat umgesetzt werden.

Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmer

Die EUCDA weist noch darauf hin, daß die Staats- und Regierungschefs keine Beschlüsse im Hinblick auf eine Verbesserung der Informations-, Konsultations- und Mitwirkungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in bezug auf Unternehmensentscheidungen (EUROPA-AG) getroffen haben. Gerade hier geht es aber um die Schaffung oder Streichung von Arbeitsplätzen, um Investitionen in Menschen oder in Maschinen.

 



Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: Luc Delanghe, Präsident



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

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