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info Nr 9
10.05.2000

Stellungnahme der EUCDA
zur Einbeziehung sozialer Grundrechte in die Charta der Menschenrechte mit dem Ziel, sie in den EU-Vertrag aufzunehmen

Liebe Freunde,

seit langem schon wird darüber gestritten, ob und in welcher Form von der Europäischen Union als Ganzes soziale Grundrechte anerkannt werden. Ich möchte hier nur auf die Diskussion über die Europäische Menschenrechtskonvention, die Europäische Sozialcharta des Europarats, die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte und die Erklärung über Grundrechte und Grundfreiheiten des Europäischen Parlaments hinweisen. Am 03./04. Juni 1999 hat der Europäische Gipfel von Köln beschlossen, daß ein Vorschlag für eine europäische Grundrechtscharta ausgearbeitet werden soll. Der Text soll im Herbst diesen Jahres vorliegen. Offen ist noch, ob diese Charta in die neuen EU-Verträge aufgenommen wird beziehungsweise inwiefern er von den EU-Institutionen und den EU-Mitgliedstaaten als verbindlich erklärt wird.
Als EUCDA begrüßen wir die jetzt laufende Debatte, da sie die Gelegenheit bietet, sich nicht nur mit Grundrechten, sondern auch mit Grundwerten der Europäischen Union auseinanderzusetzen. Positiv ist unserer Meinung ebenfalls, daß über Anhörungen auch Nichtregierungsorganisationen in den Diskussionsprozeß eingebunden werden. Die EUCDA fordert eine Charta klar definierter Grundrechte, die auch vor Gericht eingefordert werden können. Für uns ist es unerläßlich, daß diese Rechte auch soziale Grundrechte umfassen. Mit diesem info wollen wir die Überlegungen der EUCDA zu diesem Thema präsentieren und dazu auffordern, sich in die Debatte einzumischen.

Luc Delanghe


Stellungnahme der EUCDA
zur Einbeziehung sozialer Grundrechte in die Charta der Menschenrechte mit dem Ziel, sie in den EU-Vertrag aufzunehmen

Die EUCDA sieht in den sozialen Rechten eine notwendige Ergänzung zu den Freiheitsrechten. Grundfreiheiten können nicht wahrgenommen werden, wenn nicht ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit gewährleistet ist. Von daher sind soziale Grundrechte vom Verfahren her auf eine Stufe zu stellen mit den Freiheitsrechten. Im Gegensatz zu den "klassischen" Freiheitsrechten, die im Prinzip "Abwehrrechte" gegen den Staat darstellen, fordern wir die Verwirklichung von Freiheit mit Hilfe des Staates ein.

Ein Punkt von zentraler Bedeutung ist dabei die Forderung nach Arbeit. Arbeit ist mehr als Beschäftigung, mehr als nur eine Absicherung der materiellen Existenz. Sie ist auch ein entscheidender Faktor der eigenen Entwicklung, der Selbstverwirklichung. Sie eröffnet aber auch die Chance zur Teilnahme am Aufbau der Gesellschaft. Aus diesen Gründen hat jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten die Pflicht zur und das Recht auf Arbeit.
Aus dieser Überlegung folgt eine Reihe von Rechten, die menschenunwürdige Arbeitsbedingungen ebenso verhindern sollen wie die Versuchung, Arbeit allein als käufliche Ware zu betrachten.

Die EUCDA schließt sich in diesem Zusammenhang zunächst einmal der Forderung an, daß von der Europäischen Union folgende Rechte anerkannt werden sollen:

- die allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten
- IAO- Erklärung über die Grundprinzipien und Grundrechte am Arbeitsplatz
- die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
- die überarbeitete Europäische Sozialcharta
- UN- Übereinkommen über die Rechte des Kindes

Die EUCDA fordert darüber hinaus einen breit angelegten Katalog an sozialen Grundrechten, der über die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinaus soziale Rechte und auch Verbote umfaßt, die die gesamte Lebenssituation der Menschen betreffen:

  • das Recht der Familie auf rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialen Schutz
  • das Recht auf gleiche Behandlung und gleiche Chancen für Männer und Frauen
  • das Verbot aller Formen der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
  • das Recht bislang benachteiligter Gruppen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft
  • das Verbot der Kinderarbeit
  • das Recht auf einen umfassenden sozialen Schutz, der insbesondere im Fall der Arbeitslosigkeit, bei Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit und im Alter ein menschenwürdiges Dasein garantiert
  • das Recht auf ein Mindesteinkommen, das ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht
  • das Recht auf Bildung und Ausbildung sowie lebenslange Weiterbildung gemäß den Fähigkeiten jedes Einzelnen
  • das Recht auf freie Berufswahl
  • das Recht auf Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
  • das Recht auf nationale und grenzüberschreitende Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen sowie auf Gewerkschaftsaktionen einschließlich des Rechts zu grenzüberschreitenden unterstützenden Aktionen und Streiks
  • das nationale und grenzüberschreitende Recht der Information, Konsultation und Partizipation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • das Recht auf die Erhaltung, den Schutz und die Verbesserung der Qualität der Umwelt, auf den Schutz der Verbraucher und der Benutzer vor einer Gefährdung ihrer Gesundheit und Sicherheit sowie gegen unlautere Handelspraktiken
  • das Recht auf Freizügigkeit, auch für die Angehörigen von Drittstaaten, die sich legal in der EU aufhalten
  • das Recht auf Familienzusammenführung für alle diejenigen, die sich rechtmäßig auf dem Gebiet der EU aufhalten

  • Das mittel- und langfristige Ziel der EUCDA ist es, daß die sozialen Grundrechte rechtlich verbindlich und einklagbar in den neuen EU-Vertrag aufgenommen werden. Sie ist davon überzeugt, daß die Rechte, die in die Verträge aufgenommen werden, die besten Standards für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger setzen müssen.

    Dabei ist es der EUCDA bewußt, daß einige Grundrechte unmittelbar anwendbar sind, während andere Grundrechte nur durch ein individuelles Klagerecht auf der Grundlage eines Rechtsaktes (Richtlinie, Gesetz etc.) durchgesetzt werden können. Dieser Rechtsakt selbst muß selbstverständlich auf einem Grundrecht beruhen.

    Die EUCDA sieht in der Einhaltung von Grundrechten nicht nur ein Kriterium für die Aufnahme in die Europäische Union, sie hält es auch geboten, Sanktionsmechanismen für den Fall von deutlichen Verstößen gegen sie einzurichten.

    Die EUCDA hebt auch hervor, daß jeder, der Rechte genießt, auch die Verpflichtung hat, durch eigenes Verhalten für diese einzustehen: für die Wahrung der Menschenwürde, insbesondere für die Sicherung der Grundwerte der Freiheit und der Solidarität sowie für eine Stärkung der Demokratie.

     



    Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

    Verantwortlich: Luc Delanghe, Präsident



    Für weitere Informationen:

    EUCDA
    Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
    c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
    B-1000 Brüssel

    E-mail: EUCDA

     

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