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info Nr
9
10.05.2000
Stellungnahme der EUCDA
zur Einbeziehung sozialer Grundrechte in die Charta der Menschenrechte
mit dem Ziel, sie in den EU-Vertrag aufzunehmen
Liebe Freunde,
seit langem schon wird darüber
gestritten, ob und in welcher Form von der Europäischen
Union als Ganzes soziale Grundrechte anerkannt werden. Ich möchte
hier nur auf die Diskussion über die Europäische Menschenrechtskonvention,
die Europäische Sozialcharta des Europarats, die Gemeinschaftscharta
der sozialen Grundrechte und die Erklärung über Grundrechte
und Grundfreiheiten des Europäischen Parlaments hinweisen.
Am 03./04. Juni 1999 hat der Europäische Gipfel von Köln
beschlossen, daß ein Vorschlag für eine europäische
Grundrechtscharta ausgearbeitet werden soll. Der Text soll im
Herbst diesen Jahres vorliegen. Offen ist noch, ob diese Charta
in die neuen EU-Verträge aufgenommen wird beziehungsweise
inwiefern er von den EU-Institutionen und den EU-Mitgliedstaaten
als verbindlich erklärt wird.
Als EUCDA begrüßen wir die jetzt laufende Debatte,
da sie die Gelegenheit bietet, sich nicht nur mit Grundrechten,
sondern auch mit Grundwerten der Europäischen Union auseinanderzusetzen.
Positiv ist unserer Meinung ebenfalls, daß über Anhörungen
auch Nichtregierungsorganisationen in den Diskussionsprozeß
eingebunden werden. Die EUCDA fordert eine Charta klar definierter
Grundrechte, die auch vor Gericht eingefordert werden können.
Für uns ist es unerläßlich, daß diese Rechte
auch soziale Grundrechte umfassen. Mit diesem info wollen wir
die Überlegungen der EUCDA zu diesem Thema präsentieren
und dazu auffordern, sich in die Debatte einzumischen.
Luc
Delanghe

Stellungnahme
der EUCDA
zur Einbeziehung sozialer Grundrechte in die Charta der Menschenrechte
mit dem Ziel, sie in den EU-Vertrag aufzunehmen
Die EUCDA sieht in den sozialen
Rechten eine notwendige Ergänzung zu den Freiheitsrechten.
Grundfreiheiten können nicht wahrgenommen werden, wenn nicht
ein Mindestmaß an sozialer Sicherheit gewährleistet
ist. Von daher sind soziale Grundrechte vom Verfahren her auf
eine Stufe zu stellen mit den Freiheitsrechten. Im Gegensatz
zu den "klassischen" Freiheitsrechten, die im Prinzip
"Abwehrrechte" gegen den Staat darstellen, fordern
wir die Verwirklichung von Freiheit mit Hilfe des Staates ein.
Ein Punkt von zentraler Bedeutung
ist dabei die Forderung nach Arbeit. Arbeit ist mehr als Beschäftigung,
mehr als nur eine Absicherung der materiellen Existenz. Sie ist
auch ein entscheidender Faktor der eigenen Entwicklung, der Selbstverwirklichung.
Sie eröffnet aber auch die Chance zur Teilnahme am Aufbau
der Gesellschaft. Aus diesen Gründen hat jeder im Rahmen
seiner Möglichkeiten die Pflicht zur und das Recht auf Arbeit.
Aus dieser Überlegung folgt eine Reihe von Rechten, die
menschenunwürdige Arbeitsbedingungen ebenso verhindern sollen
wie die Versuchung, Arbeit allein als käufliche Ware zu
betrachten.
Die EUCDA schließt sich
in diesem Zusammenhang zunächst einmal der Forderung an,
daß von der Europäischen Union folgende Rechte anerkannt
werden sollen:
- die allgemeine Erklärung
der Menschenrechte
- die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte
und Grundfreiheiten
- IAO- Erklärung über die Grundprinzipien und Grundrechte
am Arbeitsplatz
- die Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer
- die überarbeitete Europäische Sozialcharta
- UN- Übereinkommen über die Rechte des Kindes
Die EUCDA fordert darüber
hinaus einen breit angelegten Katalog an sozialen Grundrechten,
der über die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
hinaus soziale Rechte und auch Verbote umfaßt, die die
gesamte Lebenssituation der Menschen betreffen:
das Recht der Familie auf rechtlichen,
wirtschaftlichen und sozialen Schutz
das Recht auf gleiche Behandlung
und gleiche Chancen für Männer und Frauen
das Verbot aller Formen der
Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse,
der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung
das Recht bislang benachteiligter
Gruppen auf Eingliederung in den Arbeitsmarkt und die Gesellschaft
das Verbot der Kinderarbeit
das Recht auf einen umfassenden
sozialen Schutz, der insbesondere im Fall der Arbeitslosigkeit,
bei Krankheit, bei Pflegebedürftigkeit und im Alter ein
menschenwürdiges Dasein garantiert
das Recht auf ein Mindesteinkommen,
das ein menschenwürdiges Dasein ermöglicht
das Recht auf Bildung und Ausbildung
sowie lebenslange Weiterbildung gemäß den Fähigkeiten
jedes Einzelnen
das Recht auf freie Berufswahl
das Recht auf Sicherheit und
Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
das Recht auf nationale und
grenzüberschreitende Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen
sowie auf Gewerkschaftsaktionen einschließlich des Rechts
zu grenzüberschreitenden unterstützenden Aktionen und
Streiks
das nationale und grenzüberschreitende
Recht der Information, Konsultation und Partizipation der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer
das Recht auf die Erhaltung,
den Schutz und die Verbesserung der Qualität der Umwelt,
auf den Schutz der Verbraucher und der Benutzer vor einer Gefährdung
ihrer Gesundheit und Sicherheit sowie gegen unlautere Handelspraktiken
das Recht auf Freizügigkeit,
auch für die Angehörigen von Drittstaaten, die sich
legal in der EU aufhalten
das Recht auf Familienzusammenführung
für alle diejenigen, die sich rechtmäßig auf
dem Gebiet der EU aufhalten
Das mittel- und langfristige Ziel der EUCDA ist es, daß
die sozialen Grundrechte rechtlich verbindlich und einklagbar
in den neuen EU-Vertrag aufgenommen werden. Sie ist davon überzeugt,
daß die Rechte, die in die Verträge aufgenommen werden,
die besten Standards für den Schutz der Bürgerinnen
und Bürger setzen müssen.
Dabei ist es der EUCDA bewußt,
daß einige Grundrechte unmittelbar anwendbar sind, während
andere Grundrechte nur durch ein individuelles Klagerecht auf
der Grundlage eines Rechtsaktes (Richtlinie, Gesetz etc.) durchgesetzt
werden können. Dieser Rechtsakt selbst muß selbstverständlich
auf einem Grundrecht beruhen.
Die EUCDA sieht in der Einhaltung
von Grundrechten nicht nur ein Kriterium für die Aufnahme
in die Europäische Union, sie hält es auch geboten,
Sanktionsmechanismen für den Fall von deutlichen Verstößen
gegen sie einzurichten.
Die EUCDA hebt auch hervor, daß jeder,
der Rechte genießt, auch die Verpflichtung hat, durch eigenes
Verhalten für diese einzustehen: für die Wahrung der Menschenwürde,
insbesondere für die Sicherung der Grundwerte der Freiheit und
der Solidarität sowie für eine Stärkung der Demokratie.

Die
Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht
aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung
der Europäischen Volkspartei (EVP).
Verantwortlich:
Luc Delanghe, Präsident


Für
weitere Informationen:
EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer
Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel
E-mail: EUCDA
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