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info Nr 8

Europäische Beschäftigungsleitlinien für das Jahr 2000
Die Regierungskonferenz 2000

 

An die Mitgliedsorganisationen
der EUCDA

Liebe Freunde,

1997 unterzeichneten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union den Vertrag von Amsterdam. Die EUCDA beteiligte sich damals aktiv an den Diskussionen zur Reform des vorhergehenden Maastrichter Vertrages und drängte vor allem auf die Aufnahme des sogenannten "Sozialprotokolls" in den Vertrag, um einen einheitlichen europäischen Sozialraum zu schaffen. Des weiteren forderte sie ein eigenes Kapitel "Beschäftigungspolitik". Die Forderungen der EUCDA fanden sich wieder in der Position der Arbeitnehmergruppe der EVP-Fraktion; sie wurden auf der Regierungskonferenz vor allem von Jean-Claude Juncker (ehemals Vorsitzender der EUCDA) und Jean-Luc Dehaene vertreten.
Nun stehen wir vor einer neuen Regierungskonferenz, die sich vor allem auf die institutionelle Erneuerung der Union konzentrieren soll. In den Rahmen dieser Diskussion gliedern sich aber auch Überlegungen zu einem Katalog von Grundrechten, darunter auch sozialen Grundrechten, ein. Mit diesem info Nr. 8 wollen wir erstens einen Einstieg in die Debatte versuchen, indem wir das Papier von
Jean-Luc Dehaene, Richard von Weizsäcker und David Simon zusammenfassend vorstellen. Zweitens wollen wir noch einmal den endgültigen Standpunkt des Europäischen Parlaments zur Beschäftigungspolitik 2000 mit den Positionen der EUCDA vergleichen.

Luc Delanghe

Die Regierungskonferenz 2000
Über den Bericht von Dehaene, Weizsäcker und Simon

Nachdem der Vertrag von Amsterdam am 01. Mai 1999 in Kraft trat, beschloß der Europäische Rat von Köln am 04. Juni 1999, mit Beginn des Jahres 2000 eine neue "Regierungskonferenz" (Intergouvernemental Conference, IGC) einzuberufen, die den brandneuen Vertrag nochmals überprüfen soll. Damit begann die Diskussion darüber, inwieweit der Vertrag auf den Prüfstand zu stellen ist.

Der neue Vorsitzende der Europäischen Kommission, Romano Prodi, erklärte, eine reduzierte Regierungskonferenz sei angesichts der Herausforderung der Erweiterung der Europäischen Union ein großer Fehler. Vor diesem Hintergrund bat er am 01. September 1999 Jean-Luc Dehaene (ehemals Ministerpräsident von Belgien), Richard von Weizsäcker (ehemals Präsident der Bundesrepublik Deutschland) und Lord Simon of Highbury (ehemals Minister), bis Mitte Oktober die institutionellen Folgen der Erweiterung mit Blick auf die Regierungskonferenz zu bewerten.

Diese Gruppe legte am 18. Oktober 1999 ihren Bericht vor. Hier einige der wichtigsten Vorschläge:

1. Die Beschlußfassung in einer vergrößerten Union muß in der Regel durch qualifizierte Mehrheit erfolgen, falls die Gemeinschaft handlungsfähig bleiben will. Dort, wo Einstimmigkeit erforderlich ist, steigt das Risiko von blockierenden Stimmen mit der Zahl der Teilnehmer. Der Beschlußfassungsprozeß sollte dynamischer sein.

2. Eine Erweiterung der Anwendung des Mitentscheidungsverfahrens, durch den das Europäische Parlament gleichwertig mit dem Rat am Entscheidungsprozeß beteiligt ist.

3. Um zu vermeiden, daß die Vertragstexte ständig durch eine lange Prozedur (via Regierungskonferenz) geändert werden müssen, schlägt die Gruppe vor, die Vertragstexte zu teilen: in einen Teil mit den Zielen, den Grundsätzen der allgemeinen politischen Leitlinien, den Bürgerrechten und dem institutionellen Rahmen, der nur einstimmig durch eine Regierungskonferenz geändert werden kann, und einen anderen Teil, der spezielle Politikfelder umfaßt und der mit Zustimmung des Europäischen Parlaments durch Ratsbeschluß geändert werden kann. Dies trifft laut Dehaene zum Beispiel auf die Beschäftigungspolitik zu

4. In einer erweiterten Union ist institutionelle Flexibilität wichtig. Die Bestimmungen des Vertrags sind manchmal so komplex, daß sie schwer anwendbar sind; Flexibilität dagegen sollte selbst die Erweiterung vereinfachen können.

Das Europäische Parlament und die Kommission haben bereits ihre Meinung über den vorliegenden Bericht gegeben. Auf dem Europäischen Rat von Helsinki (10. und 11. Dezember) sind die Mitgliedstaaten an der Reihe.

Der Europäische Rat hat beschlossen, daß die Regierungskonferenz vor Ende 2000 abgeschlossen werden muß. Die EUCDA hat also ausreichend Zeit, um über dies wichtige Dossier zu diskutierten und einen Standpunkt einzunehmen.

Tom De Saegher

Europäische Beschäftigungsleitlinien für das Jahr 2000

Auswertung des Berichts des Europäischen Parlaments

Am 04. November 1999 nahm das Europäische Parlament erstens den Bericht zur Beschäftigungspolitik 2000 an, der sich eigentlich erstens aus einem Bericht zu den Beschäftigungspolitischen Leitlinien 2000 und zur Einsetzung eines Beschäftigungsausschusses sowie zweitens einem Bericht zum gemeinsamen Beschäftigungsbericht 1999 von Kommission und Rat zusammensetzt (wir berichteten über dieses Thema bereits in info Nr. 7). Die EUCDA findet ihre Vorstellungen weitgehend wieder und gratuliert dem Berichterstatter Winfried Menrad sowie Mathieu Grosch, der für den Wirtschaftsausschuß die entsprechende Stellungnahme schrieb, zu dem herausragenden Ergebnis für die EVP.

Zu den fünf Punkten aus den Prioritäten der EUCDA:

1) Die Berichte des Parlaments geben ein deutliches Signal dafür, nicht die Zahl, sondern die Qualität der Leitlinien zu erhöhen. Hierzu zwei Beispiele: Bei der Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit fordert der Menrad-Bericht eine aktive Beschäftigungspolitik mit dem Ziel der dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Der Prozentsatz der Arbeitslosen, dem eine Ausbildung, eine Umschulung oder eine andere aktive beschäftigungspolitische Maßnahme angeboten wird, muß von 20 auf 25 Prozent erhöht werden.

2) Der Bericht erwartet generell von der Kommission, daß "die Wechselwirkungen zwischen den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und den beschäftigungspolitischen Leitlinien verbessert werden, was den Inhalt, die zeitliche Planung (gleichzeitige Beratung und Verabschiedung der Leitlinien) und die Beziehung zwischen den beteiligten Ausschüssen des Rates betrifft".

3) Der neu einzusetzende Beschäftigungsausschuß soll "mit den anderen relevanten Gremien und Ausschüssen, die sich mit Wirtschafts-, Finanz- und Sozialpolitik befassen", zusammenarbeiten.

4.) Im Bericht wird nicht nur gefordert, daß der neu einzusetzende Beschäftigungsausschuß die Sozialpartner regelmäßig anhört, sondern daß die Mitgliedstaaten auch den Vorstellungen der Organe und Partner auf regionaler Ebene Rechnung tragen.

5) Der Bericht erwartet nicht nur eine "verbesserte Abstimmung der Akteure im Bereich der Beschäftigungs-, Sozial- und Wirtschaftspolitik sowie der Finanz-, Umwelt- und Strukturpolitik", sondern weist auch darauf hin, daß "die Finanzhilfen und/oder Steuererleichterungen für die Unternehmen besser überwacht werden müssen, damit sie wirklich zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen und nicht zu Umstrukturierungen und Standortverlagerungen mit Arbeitsplatzabbau". An dieser Überwachung müssen die Sozialpartner beteiligt werden.

Für die EUCDA bleiben als weitere Punkte, in bezug auf das zeitliche Limit zur Umsetzung und auf die Quantifizierung der gesetzten Ziele noch größere Fortschritte einzufordern. Des weiteren sollten die Mitgliedstaaten in ihren Aktionsplänen die finanziellen Mittel angeben, die für die Durchführung der konkreten Maßnahmen bereitgestellt werden. In diesem Zusammenhang ist aber darauf zu verweisen, daß der Menrad-Bericht die stärkere Einbeziehung erstens des Europäischen Parlaments als Anwalt der Bürger in den Prozeß auch der Entwicklung der Leitlinien, zweitens generell die intensivere Einbindung der Sozialpartner fordert und damit den Weg für eine weitere Konkretisierung der europäischen Beschäftigungspolitik ebnet.

cw

 



Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: Luc Delanghe, Präsident



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

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