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Nr 7 Europäische
Beschäftigungspolitik für das Jahr 2000 An die Mitgliedsorganisationender EUCDA Liebe Freunde, auch wenn die Europäische
Kommission über Fortschritte bei der Bekämpfung der
Arbeitslosigkeit jubelt, so dürfen wir doch nicht vergessen,
daß in Europa immer noch über 16 Millionen Menschen
von der Beteiligung an der Arbeitswelt und damit von einem grundlegenden
Menschenrecht ausgeschlossen sind. Luc
Delanghe Europäische Beschäftigungspolitik für das Jahr 2000 Der Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments berät derzeit den Bericht zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000. Der Berichtsentwurf wird vorgelegt von seinem stellvertretenden Vorsitzenden, Winfried Menrad, MdEP. Der EVP-Abgeordnete hatte in diesem Jahr bereits den Bericht des Europäischen Parlaments zum Beschäftigungspakt, der auf dem EU-Gipfel in Köln beraten worden war, geschrieben. Stichwort: EU-Beschäftigungspolitik Beschäftigungspolitik in den Vertrag von Amsterdam wurde die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik geregelt. Die In einem jährlichen Gemeinsamen Kommission legt jährlich Leitlinien zur Beschäftigungpolitik vor, an denen die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Politiken ausrichten sollen Mit der Aufnahme eines eigenen Kapitels Beschäftigungsbericht werden die Maßnahmen der Mitgliedstaaten bewertet. Gegebenenfalls kann die Kommission dann auch konkrete Empfehlungen an einzelne Mitgliedstaaten geben. Wie 1998 und 1999 konzentrieren sich die vorliegenden Leitlinien für das Jahr 2000 auf. vier Schwerpunkte: Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und und Chancengleichheit. Im Sozialausschuß wurden die beschäftigungspolitischen Leitlinien am 20. September 1999 erstmals diskutiert. Hierbei vertrat Generaldirektor Allan Larsson die Europäische Kommission. Es folgte am 26. September 1999 eine Anhörung mit Vertretern des Ausschusses für Beschäftigung- und Arbeitsmarktpolitik, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, des Wirtschafts- und Währungsausschusses sowie des Frauenausschusses des Europäischen Parlaments. Winfried Menrad legt in seinem Bericht den Schwerpunkt auf die qualitative Ausgestaltung der beschäftigungspolitischen Leitlinien. Anstelle einer weiteren Erhöhung der Zahl der Leitlinien - 1998 waren es 19, 1999 schon 22 - soll die praktische Umsetzung und die Nachprüfbarkeit anhand konkreter Kriterien gefördert werden. Dies zeigt sich vor allem bei der Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit. Durch den Übergang von passiven zu aktiven Maßnahmen soll eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Der Prozentsatz der Arbeitslosen, denen eine Ausbildung oder eine entsprechende Maßnahme angeboten wird, ist von 20 auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen. Der flexible Übergang in den Ruhestand (z.B. Altersteilzeit) soll nur bei gleichzeitiger Einstellung junger Menschen staatlich gefördert werden. Bei der Modernisierung der Lehrlingsausbildungssysteme ist die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern entscheidend. Neben der Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt der Zugang zum Kapitalmarkt für die Unternehmen, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, einen entscheidenden Faktor dar. Durch die Förderung freiwilliger Kapitalbeteiligungsmodelle kann die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen verbessert werden. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren und Schwarzarbeit noch entschiedener als bisher zu bekämpfen. In bezug auf die schrittweise Senkung der Steuerbelastung der Arbeit und der Lohnnebenkosten ist kritisch zu prüfen, ob die Einführung einer Energiesteuer oder einer Besteuerung von Schadstoffemissionen wirklich geeignet ist, das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherungssysteme auf Dauer aufrecht zu halten. In die Koordinierung der europäischen Beschäftigungspolitik müssen die Sozialpartner verstärkt eingezogen werden. Menrad erwartet generell von der Kommission, dass sie ihre Vorlagen zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien besser aufeinander abstimmt. Was das Verfahren betrifft, sollen zukünftig nicht nur die Vorschläge der Kommission zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden, sondern auch die Überwachung der Umsetzung. Gleiches gilt auch bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Europäischen Beschäftigungspaktes. Christoph
Weißkirchen BewertungBewertung In ihren Prioritäten hatte die EUCDA eine weitere Präzisierung der beschäftigungspolitischen Leitlinien gefordert. Somit finden sich sowohl in den Vorschlägen der Kommission für das Jahr 2000 als auch in dem Parlamentsbericht unsere Vorstellungen grundsätzlich wieder. Insbesondere in bezug auf das zeitliche Limit zur Umsetzung, auf die Quantifizierung der gesetzten Ziele, die Auswertung und die Kontrolle der Maßnahmen sind aber weitere Fortschritte denkbar. Diese werden hoffentlich dann verwirklicht werden, wenn das Europäische Parlament als Anwalt der Bürger stärker in den Prozess auch der Aufstellung der Leitlinien eingebunden wird. In diesem Zusammenhang ist es
sehr zu begrüßen, daß der vorliegende Entwurf
des Parlamentsberichts über den Beschäftigungsausschuß
die regelmäßige Anhörung der Sozial-partner fordert.
Auch hierdurch dürfte sich eine verstärkte Ausrichtung
der Europäischen Beschäftigungspolitik an der Praxis
ergeben. cw
Verantwortlich:
Luc Delanghe, Präsident Für weitere Informationen: EUCDA
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