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info Nr 7
Brüssel, 12. Oktober 1999

Europäische Beschäftigungspolitik für das Jahr 2000
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An die Mitgliedsorganisationender EUCDA

Liebe Freunde,

auch wenn die Europäische Kommission über Fortschritte bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit jubelt, so dürfen wir doch nicht vergessen, daß in Europa immer noch über 16 Millionen Menschen von der Beteiligung an der Arbeitswelt und damit von einem grundlegenden Menschenrecht ausgeschlossen sind.
Mit dem Prozeß von Luxemburg, nämlich der jährlichen Aufstellung und Kontrolle europäischer beschäftigungspolitischer Leitlinien, hat die Europäische Union einen ersten großen Schritt hin zu einer echten Union aller Bürger gesetzt. Nun gilt es, die damit zusammenhängenden Maßnahmen im einzelnen effektiver zu gestalten, zu konkretisieren und zu präzisieren. Vor allem die Diskussionen, die derzeit im Europäischen Parlament über diese Fragen geführt werden, zeigen, daß diese Zielsetzung weitgehend akzeptiert wird. Wir werden ungeachtet aller liberalistischer Bemühungen, jegliche Beschäftigungspolitik zu beseitigen, an diesem großen, christlich-demokratischen Politikkonzept weiterarbeiten.
In diesem info No 7 wollen wir dazu den vorliegenden Entwurf eines Parlamentsberichts zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000 vorstellen und ihn mit unseren Forderungen vergleichen.

Luc Delanghe

Europäische Beschäftigungspolitik für das Jahr 2000

Der Ausschuß für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten des Europäischen Parlaments berät derzeit den Bericht zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien für das Jahr 2000. Der Berichtsentwurf wird vorgelegt von seinem stellvertretenden Vorsitzenden, Winfried Menrad, MdEP. Der EVP-Abgeordnete hatte in diesem Jahr bereits den Bericht des Europäischen Parlaments zum Beschäftigungspakt, der auf dem EU-Gipfel in Köln beraten worden war, geschrieben.

Stichwort: EU-Beschäftigungspolitik

Beschäftigungspolitik in den Vertrag von Amsterdam wurde die Zusammenarbeit der EU-Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beschäftigungspolitik geregelt. Die In einem jährlichen Gemeinsamen Kommission legt jährlich Leitlinien zur Beschäftigungpolitik vor, an denen die Mitgliedstaaten ihre jeweiligen Politiken ausrichten sollen

Mit der Aufnahme eines eigenen Kapitels Beschäftigungsbericht werden die Maßnahmen der Mitgliedstaaten bewertet. Gegebenenfalls kann die Kommission dann auch konkrete Empfehlungen an einzelne Mitgliedstaaten geben. Wie 1998 und 1999 konzentrieren sich die vorliegenden Leitlinien für das Jahr 2000 auf.

vier Schwerpunkte: Beschäftigungsfähigkeit, Unternehmergeist, Anpassungsfähigkeit und und Chancengleichheit.

Im Sozialausschuß wurden die beschäftigungspolitischen Leitlinien am 20. September 1999 erstmals diskutiert. Hierbei vertrat Generaldirektor Allan Larsson die Europäische Kommission. Es folgte am 26. September 1999 eine Anhörung mit Vertretern des Ausschusses für Beschäftigung- und Arbeitsmarktpolitik, des Wirtschafts- und Sozialausschusses, des Ausschusses der Regionen, des Wirtschafts- und Währungsausschusses sowie des Frauenausschusses des Europäischen Parlaments.

Winfried Menrad legt in seinem Bericht den Schwerpunkt auf die qualitative Ausgestaltung der beschäftigungspolitischen Leitlinien. Anstelle einer weiteren Erhöhung der Zahl der Leitlinien - 1998 waren es 19, 1999 schon 22 - soll die praktische Umsetzung und die Nachprüfbarkeit anhand konkreter Kriterien gefördert werden.

Dies zeigt sich vor allem bei der Bekämpfung der Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit. Durch den Übergang von passiven zu aktiven Maßnahmen soll eine Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt erreicht werden. Der Prozentsatz der Arbeitslosen, denen eine Ausbildung oder eine entsprechende Maßnahme angeboten wird, ist von 20 auf mindestens 25 Prozent zu erhöhen. Der flexible Übergang in den Ruhestand (z.B. Altersteilzeit) soll nur bei gleichzeitiger Einstellung junger Menschen staatlich gefördert werden. Bei der Modernisierung der Lehrlingsausbildungssysteme ist die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern entscheidend.

Neben der Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stellt der Zugang zum Kapitalmarkt für die Unternehmen, insbesondere für die kleinen und mittleren Unternehmen, einen entscheidenden Faktor dar. Durch die Förderung freiwilliger Kapitalbeteiligungsmodelle kann die Eigenkapitalausstattung der Unternehmen verbessert werden. Gleichzeitig werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, den Verwaltungsaufwand weiter zu reduzieren und Schwarzarbeit noch entschiedener als bisher zu bekämpfen. In bezug auf die schrittweise Senkung der Steuerbelastung der Arbeit und der Lohnnebenkosten ist kritisch zu prüfen, ob die Einführung einer Energiesteuer oder einer Besteuerung von Schadstoffemissionen wirklich geeignet ist, das finanzielle Gleichgewicht der Sozialversicherungssysteme auf Dauer aufrecht zu halten.

In die Koordinierung der europäischen Beschäftigungspolitik müssen die Sozialpartner verstärkt eingezogen werden. Menrad erwartet generell von der Kommission, dass sie ihre Vorlagen zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik und zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien besser aufeinander abstimmt.

Was das Verfahren betrifft, sollen zukünftig nicht nur die Vorschläge der Kommission zu den beschäftigungspolitischen Leitlinien mit dem Europäischen Parlament abgestimmt werden, sondern auch die Überwachung der Umsetzung. Gleiches gilt auch bei der Ausarbeitung und Umsetzung des Europäischen Beschäftigungspaktes.

Christoph Weißkirchen

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In ihren Prioritäten hatte die EUCDA eine weitere Präzisierung der beschäftigungspolitischen Leitlinien gefordert. Somit finden sich sowohl in den Vorschlägen der Kommission für das Jahr 2000 als auch in dem Parlamentsbericht unsere Vorstellungen grundsätzlich wieder. Insbesondere in bezug auf das zeitliche Limit zur Umsetzung, auf die Quantifizierung der gesetzten Ziele, die Auswertung und die Kontrolle der Maßnahmen sind aber weitere Fortschritte denkbar. Diese werden hoffentlich dann verwirklicht werden, wenn das Europäische Parlament als Anwalt der Bürger stärker in den Prozess auch der Aufstellung der Leitlinien eingebunden wird.

In diesem Zusammenhang ist es sehr zu begrüßen, daß der vorliegende Entwurf des Parlamentsberichts über den Beschäftigungsausschuß die regelmäßige Anhörung der Sozial-partner fordert. Auch hierdurch dürfte sich eine verstärkte Ausrichtung der Europäischen Beschäftigungspolitik an der Praxis ergeben.
Die EUCDA hatte eine bessere Abstimmung zwischen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik gefordert. Hierzu sieht der Parlamentsbericht vor, daß der neu einzusetzende Beschäftigungs-ausschuß insbesondere mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuß sowie dem Ausschuß für Wirtschaftspolitik zusammenarbeitet. Aus der Sicht der EUCDA sollte angestrebt werden, daß die Mitgliedstaaten in die Mitteilung über ihre beschäftigungspolitischen Aktivitäten die finanziellen Mittel angeben, die für die Durchführung bestimmter Maßnahmen vorgesehen sind. Die Europäische Union muß außerdem ihre Strukturpolitik ständig daraufhin überprüfen, welche Auswirkungen sie auf die Beschäftigung, zum Beispiel auf die regionale Verlagerung von Betrieben hat. Der hierzu notwendige Informationsaustausch muß institutionell geregelt werden. Die EUCDA wird am Ball bleiben müssen.

cw
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Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: Luc Delanghe, Präsident



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

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