|
|
Beschlüsse
des 8. Kongresses der EUCDA
Brüssel,
Aeropolis, 26.11.2001
Die
EU geographisch erweitern und politisch stärken
Beschluss
des 8. Kongresses der EUCDA
26.11.2001

Einleitung
Das
Motiv des europäischen Einigungsprozesses ist die Bewahrung des Friedens.
Dies bedeutet den Frieden zwischen den Staaten ebenso wie in ihnen.
Eine sozial gespaltene Gesellschaft, in der es eine unüberbrückbare
Kluft gibt zwischen Menschen verschiedener Klassen, ist keine friedliche
Gesellschaft. Deshalb bekennen wir uns zum Grundziel der Chancengleichheit:
für Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Geschlechts,
unterschiedlicher Religion oder Weltanschauung, unterschiedlichen Alters
oder unterschiedlicher sexueller Ausrichtung, für Mensch mit und ohne
Behinderung. Deshalb auch wollen wir wirtschaftliches Wachstum verbinden
mit sozialem Fortschritt. Die vielfältigen Chancen, die die Globalisierung
bietet, können nur dann zum Wohlstand aller führen, wenn die Solidarität
zwischen den Völkern weiter gestärkt, die Umwelt geschützt und menschliche
Lebensbedingungen gesichert werden. Dabei steht die Würde des Menschen
im Mittelpunkt.
Jeder
Mensch ist einzigartig und liefert einen eigenen, unersetzbaren Beitrag
zum Zusammenleben. Jedes Leben verdient fundamentalen Respekt. Jeder
hat das Recht, seine persönlichen Begabungen und Fähigkeiten zu entwickeln.
In diesem Sinne ist eine berufliche Tätigkeit mehr als nur Mittel zur
Erzielung von Einkommen und zur Sicherung des Lebensunterhalts: Arbeit
ist die Möglichkeit, sich selbst auszudrücken und mit anderen in Kontakt
zu treten.
Von
jedem kann daher aber zu Recht erwartet werden, dass er seine Fähigkeiten
und Begabungen einsetzt. Es gibt ein Recht auf Freizeit und Erholung,
aber nicht auf Faulheit.
Im Europäischen
Gesellschaftsmodell konkretisiert sich diese zweifache Betrachtungsweise
der "Arbeit" im Spannungsverhältnis zwischen Leistung und Solidarität.
Die Gesellschaft hat Anspruch auf Leistung, jeder Einzelne hat - wenn
er sich selbst nicht mehr helfen kann - Anspruch auf Solidarität.
Im Zusammenleben
von Menschen ist das Verständnis füreinander das Bindemittel, das die
Gesellschaften zusammenhält. Menschen leben nicht auf Inseln, unabhängig
von einander. Wir entwickeln uns erst in Verbindung mit anderen, im
gemeinsamen Arbeiten, Denken, Empfinden. Wir müssen lernen, miteinander
zu leben, nicht gegeneinander.
Die
Europäische Integration hat sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer
Hinsicht Fortschritte gebracht. Die Europäische Union gehört zu den
wohlhabendsten Regionen der Welt. Grenzüberschreitende Freiheiten bieten
vielfältige Chancen.
Chancen
beinhalten aber auch Risiken. Das größte Risiko ist hierbei die einseitige
Ausrichtung des europäischen Einigungsprozesses auf Geld und wirtschaftlichen
Erfolg. Eine stabile weitere Entwicklung bedingt, dass wir uns Fragen
nach den Werten stellen, die unsere Gesellschaften zusammenhalten.
Dies
beinhaltet nicht zuletzt auch verstärkte Bemühungen um sozialen Zusammenhalt.
Notwendig ist eine Politik, die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet
ist. Lebensqualität bedeutet auch: soziale Sicherheit, Mitsprache und
Mitverantwortung, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz,
Angebote an Weiterbildung. Hier ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit
notwendig, die nicht an europäischen Grenzen enden darf.
Solidarität
ist insbesondere geboten im Hinblick auf den wirtschaftlichen Wandlungsprozess
und den Aufbau von stabilen sozialen Sicherungssystemen in den Ländern,
die der Europäischen Union beitreten wollen.
Die
EUCDA ist davon überzeugt, dass die weitere friedliche Entwicklung und
die Erweiterung der Europäischen Union nur dann gewährleistet ist, wenn
sie als Union gemeinsamer Werte erfolgt. Die Europäische Union ist ein
Raum des friedlichen Zusammenlebens der Menschen, nicht nur ein Wirtschaftsraum.
Das Miteinander in der Europäischen Union muss organisiert werden, nicht
verwaltet.
Bewertung
Vor
diesem Hintergrund
- betrachtet
die EUCDA die Erweiterung der Europäischen Union als die zentrale
Herausforderung der Zukunft im Sinne der dauerhaften Absicherung des
Friedens, der Stabilität und der Solidarität sowie der Freiheit und
der Rechtsstaatlichkeit in Europa,
- stellt sie
fest, dass die Beitrittskandidaten große Erwartungen in eine EU-Mitgliedschaft
setzen, obwohl flächendeckende Informationen über Vor- und Nachteile
eines EU-Beitritts weitgehend fehlen
- stellt sie
fest, dass in den derzeitigen EU-Ländern die Erweiterungsfrage bedauerlicher
Weise keine hervorgehobene Rolle spielt und die Gefahr von Vorurteilen
und unbegründeten Ängsten wächst
- betont sie,
dass materielle Gesichtspunkte allein nicht Maßstab der EU-Erweiterung
sein dürfen
- hält sie die
bisherigen Anstrengungen der heutigen EU, aber auch der Wirtschaft
und der Gewerkschaften für nicht ausreichend.
Bei den wichtigsten
europäischen Aufgaben - Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit, langfristige Stabilisierung der solidarisch
finanzierten sozialen Sicherungssysteme (mit Blick auf Rente, Gesundheit,
Arbeitslosigkeit), Kampf gegen Ausgrenzung und Diskriminierung, Vorbereitung
der Gemeinschaft auf die Erweiterung - hat es keine ausreichenden Fortschritte
gegeben.
Durch eine effiziente
und transparente Politik müssen kritische Bürger, die alle europäischen
Institutionen ernst nehmen müssen, für die europäische Idee zurückgewonnen
werden.
Forderungen
Wir christdemokratischen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen für eine Politik, die Freiheit,
Solidarität und Subsidiarität miteinander verbindet. Konkret: Schutz
der Menschenrechte, Demokratie, Soziale Marktwirtschaft. Dies ist mit
Blick auf die Erweiterung schon deshalb geboten, da diese erhebliche
Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber auf
die Beschäftigung und die Arbeitskräfte haben wird.
Um in einem größeren
Europa drohende Spaltungen zu verhindern und den sozialen Frieden zu
sichern, fordert die EUCDA deshalb
- die Stärkung
einer Politik des Marktes dadurch, dass man seine produktiven Seiten
nutzt, ihn aber nicht zu einem Konkurrenzkampf jeden gegen jeden verkommen
lässt; dies bedeutet eine Politik, die erkennt, dass wirtschaftliches
Wachstum und soziale Stabilität zwei Seiten der gleichen Medaille
sind (in diesem Zusammenhang verweist die EUCDA auf die Normen der
ILO)
- die Unterstützung
von freien, nicht gewinnorientierten Initiativen und Vereinigungen
im Dienst von Mensch und Zusammenleben und die Stimulierung von grenzüberschreitenden
Kontakten dieser Organisationen, insbesondere in Richtung der Länder,
die anerkannte Kandidaten für einen EU-Beitritt sind.
- die Schaffung
aller Voraussetzungen, um die Risiken des Sozialdumpings auszuschalten,
die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch Unternehmen (vor allem
kleinere und mittlere Unternehmen) gleichermaßen schädigen; gemeinsame
Mindeststandards - die mehr sind als Minimalstandards - sind nicht
nur bei den Arbeitsbedingungen, sondern auch in verschiedenen anderen
Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts wie Kündigungsrecht und der
Eingliederung von behinderten Menschen in das Arbeitsleben zu setzen
- eine Stärkung
des sozialen Dialogs und vom Staat unabhängiger Sozialpartner, auch
und vor allem in den Ländern, die anerkannte Kandidaten für einen
EU-Beitritt sind. Für den Ausbau des sozialen Dialogs gerade in diesen
Ländern fordert die EUCDA mehr Mittel und Möglichkeiten, auch von
den Kandidatstaaten selbst. Die finanziellen Mittel müssen direkt
den Sozialpartnern zufließen (nicht über die Regierungen der Mitgliedstaaten).
- die Fortführung
des Wegs der Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Unternehmen, da nur
informierte und konsultierte Arbeitnehmer eine hohe Motivation und
Produktivität gewährleisten. In diesem Zusammenhang begrüßt die EUCDA
die erreichten Fortschritte bei der Richtlinie über den Europäischen
Betriebsrat sowie im Hinblick auf die Mitwirkung der Arbeitnehmer
bei der Europäischen Aktiengesellschaft. Die EUCDA erwartet, dass
die geplante Rahmenrichtlinie zur Festschreibung europaweiter Mindeststandards
der Mitwirkung von Arbeitnehmern noch während der belgischen Ratspräsidentschaft
verabschiedet wird. Vor diesem Hintergrund muss insbesondere während
der Beitrittsverhandlungen darauf geachtet werden, dass die Länder,
die der Europäischen Union beitreten wollen, die bestehenden europäischen
Vorschriften der Mitwirkung der Arbeitnehmer erfüllen. Hier dürfen
nur kurze Übergangsfristen gelten.
- die Umsetzung
der Beschlüsse der Europäischen Union zur Bekämpfung der Armut und
die Sicherstellung der Verantwortung des Staates für die Erfüllung
der existentiellen Grundbedürfnisse aller Einwohner, um diese vor
den Risiken der Armut zu schützen
- verstärkte
Anstrengungen des Schuldenerlasses für die ärmsten Staaten der Erde,
der im Jahr 2000 nur mangelhaft erreicht wurde
- die Sicherung
des Vertrauens in die sozialen Sicherungssysteme, die für alle anspruchsberechtigten
Bürgerinnen und Bürger eine existentielle Sicherung gewährleisten
müssen, die ein menschenwürdiges Leben ermöglicht; Zusatzsysteme z.B.
in der Altersvorsorge oder der Krankenversicherung können dabei eine
begleitende Rolle übernehmen (entsprechende Regelungen sollten auf
europäischer Ebene miteinander abgestimmt werden).
- durch die Europäische
Kommission die Erstellung einer Analyse, durch welche zusätzlichen
Einnahmen die Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit gewährleistet
werden kann ;
- eine verstärkte
Koordinierung der Steuerpolitik in der EU, um mögliche schädliche
Auswirkungen auf Beschäftigung, soziale Sicherheit und Freizügigkeit
zu vermeiden
- im Hinblick
auf die Finanzierung ihrer sozialen Aufgaben innerhalb Europas sowie
auch im Hinblick auf die Entwicklungsländer die Prüfung der Möglichkeit
und der Auswirkungen der Besteuerung von Spekulationsgewinnen sowie
der Vermögen
- die Sicherstellung
der Versorgung aller Menschen und Unternehmen mit den Gütern und Diensten
von allgemeinem, elementarem Interesse unter Beachtung von sozialen
und ethischen Kriterien sowie regionaler Subsidiarität; hierzu begrüßt
die EUCDA die politischen Forderungen nach einer entsprechenden Rahmenrichtlinie,
hält aber die entsprechende Ergänzung des Artikels 16 EU-Vertrag für
unentbehrlich
- beginnend mit
einer besseren Abstimmung durch die bestehenden Kartellbehörden die
Schaffung einer weltweiten Kartellpolitik, mit dem Ziel der Errichtung
einer weltweit operierenden Kartellbehörde
- die Fortführung
eines Erweiterungsprozesses, der sich - neben den bereits genannten
sozialen Kriterien und unter der Vorraussetzung der Achtung der Kopenhagener
Kriterien - an den Möglichkeiten der Beitrittskandidaten orientiert
und ihre nationalen, regionalen und kulturellen Besonderheiten respektiert
- die Stärkung
der Bildungsmöglichkeiten sowie des lebenslangen Lernens, vor allem
mit Blick auf die Vermittlung der Werte offener und sozialer Demokratien
Ein
Konvent zur Erarbeitung eines neuen EU-Vertrags
Die EUCDA bezweifelt,
dass der bisherige Modus der Regierungskonferenzen das Europa schaffen
kann, das wir wollen. Notwendig ist ein breiter Dialog, der die EU nicht
nur als Wirtschaftsunion zeigt, sondern als Union vieler unterschiedlicher
Nationen, Regionen und Gruppierungen. Mit Blick auf den inneren Zusammenhalt
unserer Gesellschaften spielen Organisationen des sozialen Mittelfelds,
aber auch die religiösen Gemeinschaften, eine herausgehobene Rolle.
Der Konvent, der im letzten Jahr die Grundrechte der Union erarbeitete,
zeigte auf beeindruckende Weise, wie man Legitimität, Bürgernähe und
Handlungsfähigkeit miteinander verbinden kann. Dies ist der Weg, auf
dem der neue EU-Vertrag zustande kommen muss. Deshalb sollte er im selben
Verhältnis wie der Grundrechtskonvent aus europäischen und nationalen
Parlamentariern, Vertretern von Mitgliedsregierungen und der Europäischen
Kommission zusammengesetzt sein. Für den Erfolg dieses Konvents ist
ein enger Dialog mit der Öffentlichkeit, insbesondere mit den Sozialpartnern,
unverzichtbar.
Die EUCDA bringt
in diesen Diskussionsprozess die Forderung ein, das Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse
im Rat auf alle Bereiche auszudehnen, die auf europäischer Ebene geregelt
werden müssen. Das Europäische Parlament muss über das Verfahren der
Mitentscheidung gleichberechtigt mit dem Rat in die Gesetzgebung eingebunden
werden. Die Bereiche, die bislang von der Anwendung der Europäischen
Sozialpolitik ausgenommen waren, müssen zukünftig auch zu europäischen
Themen werden.
In den Europäischen
Vertrag ist die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich aufzunehmen.
Die Aufgaben, Kompetenzen
und Verantwortlichkeiten der Europäischen Institutionen müssen so formuliert
werden, dass sie für die Bürgerinnen und Bürgern verständlich und nachprüfbar
sind.

Beschäftigungspolitik
Antrag
der Unio de Treballadors Democratacristians de Catalunya
„Leben
und Arbeiten in der Computergesellschaft"
Beschluss
des 8. Kongresses der EUCDA - 26.11.2001
Analyse
- Wir stellen
fest, dass die Beteiligung der aktiven Bevölkerung am EU-Arbeitsmarkt
etwa um 10 Punkte niedriger liegt als in den USA .
- Diese geringere
Zahl der aktiv arbeitenden Bevölkerung in Europa bedeutet, dass weniger
produktiver Reichtum erzeugt wird, was sich auf alle sozioökonomischen
Bereiche in Europa auswirkt.
- Ebenfalls ist
die Beteiligung und Integration der Frau auf dem Arbeitsmarkt in Europa
quantitativ geringer als in den Vereinigten Staaten.
- Parallel zu
dem vorher Gesagten lässt sich eine geringere Nutzung flexiblerer
Arbeitsverträge feststellen, die eine größere Integration der gegenwärtig
diskriminierten Gruppen in den Arbeitsmarkt ermöglichen würden.
- Diese Bevölkerungssegmente
mit Integrationsschwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt wie Studenten,
Frauen mit familiären Verpflichtungen, Behinderte und Arbeitslose
über 40 Jahre könnten bessere Möglichkeiten haben, aktiv am Arbeitsleben
teilzunehmen, wenn es zu einer Entwicklung von Teilzeitarbeitsverträgen
oder der stärkeren Förderung der Telearbeit käme.
- Wir stellen
fest, dass man mit der Notwendigkeit, neue Arbeitsplätze in den neuen
Technologien zu schaffen, Gefahr läuft, diese neuen Vertragsformen
nicht zu legalisieren, die Diskriminierung zu verschlimmern und so
einer großen Gruppen von Arbeitnehmern die Leistungen des Sozialstaats
vorzuenthalten.
- Wir stellen
eine zunehmende Anpassung an die neuen Technologien und das Anwachsen
von besonderen Arbeitnehmergruppen in den neuen flexibleren Arbeitsformen
fest: Telearbeiter, die den Computer mit den neuesten Generationen
von Mobiltelefonen kombinieren.
- Wir stellen
die mögliche Eingliederung von Arbeitnehmern in ein System ehrenamtlicher,
freiwilliger Arbeit fest.
- Wir stellen
die Entstehung neuer gemeinnütziger Strukturen fest, die aus der Anwendung
neuer Technologien hervorgehen.
Schlussfolgerungen
- Die Europäische
Kommission setzt sich zum Ziel, die aktive Bevölkerung in den nächsten
fünf Jahren von 62 % auf 67 % zu erhöhen.
- Ebenfalls sieht
man für die selbe Zeitspanne ein Anwachsen der Beteiligung der Frauen
auf dem Arbeitsmarkt von den aktuellen 50 % auf 57 % vor.
- Ein weiteres
Ziel ist es, bis zum Jahr 2010 einen Anteil der aktiven Bevölkerung
von 50 % bei den Arbeitnehmern zwischen 55 und 64 Jahren beizubehalten.
- Deshalb ist
es notwendig, vermehrt Teilzeitverträge und solche, die aus der Anwendung
neuer Technologien entstehen können, zu schaffen, was ein Anwachsen
des Anteils der aktiven Bevölkerung in der Europäischen Gemeinschaft
bedeutet.
Vor
diesem Hintergrund stellt die EUCDA fest:
Diese neuen Verträge,
unter die diejenigen der Telearbeit einzuordnen sind, benötigen einen
gesetzlichen Rahmen, der unter anderem die folgenden Rechte beinhaltet:
- Freiwillige
Beteiligung der Arbeitnehmer an diesem Vertragstyp.
- Anpassung der
entsprechenden Arbeitsstatuten unter Berücksichtigung der Rechte und
Pflichten.
- Gleichheit
der sozial-rechtlichen Behandlung von "traditionellen" Verträgen und
diesen neuen.
- Adäquate Information
sowohl des neuen Arbeitnehmers als auch der Experten der sozialen
Sicherungssysteme.
- Konkretisierung
des Beitrags, Eigentums und der Instandhaltung der Arbeitswerkzeuge.
- Sonderausbildung
und Weiterbildung der Arbeitnehmer
- Sicherheit
und Gesundheitsschutz
- Respektieren
der gesetzlichen Arbeitszeiten
- Bessere Möglichkeiten
der Vereinbarung von Arbeit und Familienleben
- Chancengleichheit
zwischen den Geschlechtern.
Es deuten sich
Veränderungen in der Methodologie und der wirtschaftlichen Vergütung
an, wobei langsam vom Wert der Stunde oder des Produktes zu neuen Konzepten
wie der "Zeitrechnung" übergegangen wird.
Es wäre angebracht,
gemeinnützige Strukturen auf der Grundlage der neuen Technologien zu
fördern (Intranet-Netzwerke, Diskussionsforen, Chats, Newsletters etc,
etc.), die eine Optimierung des Meinungs- und Informationsaustauschs
sowohl auf persönlicher als auch auf Verbands- und Arbeitsebene ermöglichen.

Arbeitsschutz
Antrag
der Arbeitnehmer der Südtiroler Volkspartei zum Thema
„Sicherheitsbestimmungen
und deren Umsetzung in Betrieben
in
der EU"
Beschluss
des 8. Kongresses der EUCDA 26.11.2001
Sicherheit
und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist ein Thema, das alle Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer in der Europäischen Union betrifft. Gefährlich Stoffe
und Arbeitsstrukturen sind überall gefährlich. Von daher sind hier europaweite
Mindeststandards, die keine Minimalstandards sein dürfen, geboten. Sie
schützen aber auch Unternehmen, und hier vor allem kleine und mittlere
Betriebe, vor unlauterem Wettbewerb durch Sozialdumping.
Vor diesem Hintergrund
definiert die EUCDA ihre Position wie folgt:
- Der Begriff
Arbeitsschutz umfasst die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie den Gesundheits-
und Umweltschutz.
- Die noch immer
viel zu hohe Anzahl an Arbeitsunfällen verpflichtet weiterhin zu höchsten
Anstrengungen.
- Investitionen
in den Arbeitsschutz sind für den Betrieb keine Kosten sondern eine
betriebs- und volkswirtschaftliche Ersparnis.
- Betriebliche
Maßnahmen, die im Arbeitsschutz zum Erfolg führen, sind vom Versicherungsträger
zu belohnen.
- Sicherheits-
und Umweltmanagement-Systeme mit festgelegter Verantwortungszuordnung
sind geeignete Instrumente zur Verwirklichung eines effizienten Arbeitsschutzes
- Arbeitsschutz
muss bereits bei der Planung bzw. Auftragsvergabe berücksichtigt werden
- Arbeitsschutz
ist ein Prozess. Er muss den sich ständig ändernden Gegebenheiten
angepasst und weiterentwickelt werden.
- Die Koordinierung
und gegenseitige Information bzw. eventl. Zusammenführung der im Arbeitsschutz
tätigen Aufsichts- und Kontrollorgane ist anzustreben.
- Defizite im
Arbeitsschutz sind vielfach durch mangelhafte Bewusstseinsbildung
bei Arbeitgeber/Vorgesetzte und Arbeitnehmer begründet:
- Für Arbeitgeber und Vorgesetzte sind verpflichtende Schulungs- und
Weiterbildungsmaßnahmen vorzusehen;
- Arbeitsschutz als soll zwingender Bestandteil aller berufsbezogenen
Ausbildung sein.
- Projekte oder
Zentren, die sich den Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung
des Arbeitsschutzes in Kleinbetrieben zum Ziel setzen, sind von der
öffentlichen Hand zu fördern.
- Beratung der
Unternehmen durch die Kontrollbehörde ist ein wesentliches Element
zur Motivation zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Bei erfolgloser
Beratung ist mit drakonischen Strafen vorzugehen Die Aufsichtsbehörden
sind finanziell und personell auszustatten (quantitativ und qualitativ:
Fachleute in Fragen der Arbeitsorganisation und der psychischen Belastung
am Arbeitsplatz)
- Auf europäischer
Ebene sollen Arbeitsschutzvorschriften ausgearbeitet werden, die in
der Praxis vollziehbar sind. Notwendig ist:
a. die Ausarbeitung von verbindlichen Qualitätsstandards für
- Evaluierung
- Arbeitsmedizinische Betreuung
- Grenzwerte für Arbeitsstoffe
- Indikatoren für Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen
am Arbeitsplatz
b. Die genauere Ausgestaltung der Beteiligungsrechte
- Höhere bestehende
Standards müssen beibehalten und weiterentwickelt werden.

Arbeitskammern
Beschluss
des 8. Kongresses der EUCDA
auf
Antrag der Christlich-Sozialen Arbeitnehmerschaft (CSA) zum Thema
„Öffentlich-rechtliche Mitbestimmung für alle
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU"
Der
Soziale Friede beruht vor allem auf Sozialer Partnerschaft, das heißt
dem gleichberechtigten Mitwirken der Arbeitgeber und der Gewerkschaften
in Gesellschaft und Unternehmen.
Der Soziale Friede
setzt voraus, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
geschützt werden; ein hohes Niveau an Schutz ist zum Beispiel notwendig
in bezug auf die Arbeitsbedingungen, auf einen gerechten und angemessenen
Lohn. Insbesondere haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch
ein Anrecht auf Aus- und Weiterbildung, um auf Dauer einen Zugang zum
Arbeitsmarkt zu haben. Die Sicherstellung dieses Schutzes obliegt nicht
nur den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch der Gemeinschaft. Hierzu müssen
beide über die entsprechenden Instrumente und Kompetenzen verfügen.
Partnerschaft setzt
voraus, dass jeder seine Interessen (wenn nötig streitbar) vertreten
kann. Dabei haben sich in Europa historisch unterschiedliche Verfahren
ausgebildet. Die Vielfalt der Systeme für die Einbeziehung der Arbeitnehmer
und der spezielle Charakter der Beteiligungssysteme schließen eine generelle
Harmonisierung in diesem Bereich aus.
Vor diesem Hintergrund
fordert die EUCDA die EVP/ED-Fraktion auf, sich im Europäischen Parlament
dafür einzusetzen, die im Vergleich mit der Wirtschaft offenkundige
Benachteiligung der Arbeitnehmerschaft auf öffentlich-rechtlicher Ebene
zu beseitigen. Die Beispiele in Österreich, Luxemburg sowie in den deutschen
Bundesländern Bremen und Saarland zeigen, dass Arbeitskammern eine gute
Möglichkeit darstellen, diese Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer zu beseitigten.
Daher fordert die
EUCDA die EVP/ED-Fraktion auf, in den Ländern, in denen noch keine funktionierenden
Strukturen mit vergleichbarer Zielsetzung bestehen, die Möglichkeiten
zur Einsetzung von Arbeitskammern in EU-Mitgliedstaaten zu initiieren.
Funktionierende Strukturen mit vergleichbarer Zielsetzung bleiben von
dieser Initiative unberührt.
Arbeitskammern
vertreten die Interessen der Arbeitnehmer im öffentlichen Bereich (z.B.
gegenüber Regierung und Parteien), bieten ihren Mitgliedern ein breites
berufliches und gesellschaftspolitisches Bildungsangebot und beraten
diese in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.
Arbeitskammern
sind - wie die Erfahrungen in Österreich und Luxemburg zeigen - keine
Konkurrenz zu den Gewerkschaften, sondern eine positive Ergänzung ähnlich
der Organisation auf der Arbeitgeberseite.


Die
Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht
aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung
der Europäischen Volkspartei (EVP).
Verantwortlich:
Luc Delanghe, Präsident


Für
weitere Informationen:
EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer
Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel
E-mail: EUCDA
|
. |