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Beschlüsse des 8. Kongresses der EUCDA

Brüssel, Aeropolis, 26.11.2001

 

 

Die EU geographisch erweitern und politisch stärken

Beschluss des 8. Kongresses der EUCDA

26.11.2001

Einleitung

Das Motiv des europäischen Einigungsprozesses ist die Bewahrung des Friedens. Dies bedeutet den Frieden zwischen den Staaten ebenso wie in ihnen. Eine sozial gespaltene Gesellschaft, in der es eine unüberbrückbare Kluft gibt zwischen Menschen verschiedener Klassen, ist keine friedliche Gesellschaft. Deshalb bekennen wir uns zum Grundziel der Chancengleichheit: für Menschen unterschiedlicher Herkunft, unterschiedlichen Geschlechts, unterschiedlicher Religion oder Weltanschauung, unterschiedlichen Alters oder unterschiedlicher sexueller Ausrichtung, für Mensch mit und ohne Behinderung. Deshalb auch wollen wir wirtschaftliches Wachstum verbinden mit sozialem Fortschritt. Die vielfältigen Chancen, die die Globalisierung bietet, können nur dann zum Wohlstand aller führen, wenn die Solidarität zwischen den Völkern weiter gestärkt, die Umwelt geschützt und menschliche Lebensbedingungen gesichert werden. Dabei steht die Würde des Menschen im Mittelpunkt.

Jeder Mensch ist einzigartig und liefert einen eigenen, unersetzbaren Beitrag zum Zusammenleben. Jedes Leben verdient fundamentalen Respekt. Jeder hat das Recht, seine persönlichen Begabungen und Fähigkeiten zu entwickeln. In diesem Sinne ist eine berufliche Tätigkeit mehr als nur Mittel zur Erzielung von Einkommen und zur Sicherung des Lebensunterhalts: Arbeit ist die Möglichkeit, sich selbst auszudrücken und mit anderen in Kontakt zu treten.

Von jedem kann daher aber zu Recht erwartet werden, dass er seine Fähigkeiten und Begabungen einsetzt. Es gibt ein Recht auf Freizeit und Erholung, aber nicht auf Faulheit.

Im Europäischen Gesellschaftsmodell konkretisiert sich diese zweifache Betrachtungsweise der "Arbeit" im Spannungsverhältnis zwischen Leistung und Solidarität. Die Gesellschaft hat Anspruch auf Leistung, jeder Einzelne hat - wenn er sich selbst nicht mehr helfen kann - Anspruch auf Solidarität.

Im Zusammenleben von Menschen ist das Verständnis füreinander das Bindemittel, das die Gesellschaften zusammenhält. Menschen leben nicht auf Inseln, unabhängig von einander. Wir entwickeln uns erst in Verbindung mit anderen, im gemeinsamen Arbeiten, Denken, Empfinden. Wir müssen lernen, miteinander zu leben, nicht gegeneinander.

Die Europäische Integration hat sowohl in wirtschaftlicher als auch in sozialer Hinsicht Fortschritte gebracht. Die Europäische Union gehört zu den wohlhabendsten Regionen der Welt. Grenzüberschreitende Freiheiten bieten vielfältige Chancen.

Chancen beinhalten aber auch Risiken. Das größte Risiko ist hierbei die einseitige Ausrichtung des europäischen Einigungsprozesses auf Geld und wirtschaftlichen Erfolg. Eine stabile weitere Entwicklung bedingt, dass wir uns Fragen nach den Werten stellen, die unsere Gesellschaften zusammenhalten.

Dies beinhaltet nicht zuletzt auch verstärkte Bemühungen um sozialen Zusammenhalt. Notwendig ist eine Politik, die auf eine nachhaltige Entwicklung ausgerichtet ist. Lebensqualität bedeutet auch: soziale Sicherheit, Mitsprache und Mitverantwortung, Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, Angebote an Weiterbildung. Hier ist grenzüberschreitende Zusammenarbeit notwendig, die nicht an europäischen Grenzen enden darf.

Solidarität ist insbesondere geboten im Hinblick auf den wirtschaftlichen Wandlungsprozess und den Aufbau von stabilen sozialen Sicherungssystemen in den Ländern, die der Europäischen Union beitreten wollen.

Die EUCDA ist davon überzeugt, dass die weitere friedliche Entwicklung und die Erweiterung der Europäischen Union nur dann gewährleistet ist, wenn sie als Union gemeinsamer Werte erfolgt. Die Europäische Union ist ein Raum des friedlichen Zusammenlebens der Menschen, nicht nur ein Wirtschaftsraum. Das Miteinander in der Europäischen Union muss organisiert werden, nicht verwaltet.

Bewertung

Vor diesem Hintergrund

  • betrachtet die EUCDA die Erweiterung der Europäischen Union als die zentrale Herausforderung der Zukunft im Sinne der dauerhaften Absicherung des Friedens, der Stabilität und der Solidarität sowie der Freiheit und der Rechtsstaatlichkeit in Europa,
  • stellt sie fest, dass die Beitrittskandidaten große Erwartungen in eine EU-Mitgliedschaft setzen, obwohl flächendeckende Informationen über Vor- und Nachteile eines EU-Beitritts weitgehend fehlen
  • stellt sie fest, dass in den derzeitigen EU-Ländern die Erweiterungsfrage bedauerlicher Weise keine hervorgehobene Rolle spielt und die Gefahr von Vorurteilen und unbegründeten Ängsten wächst
  • betont sie, dass materielle Gesichtspunkte allein nicht Maßstab der EU-Erweiterung sein dürfen
  • hält sie die bisherigen Anstrengungen der heutigen EU, aber auch der Wirtschaft und der Gewerkschaften für nicht ausreichend.

Bei den wichtigsten europäischen Aufgaben - Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, langfristige Stabilisierung der solidarisch finanzierten sozialen Sicherungssysteme (mit Blick auf Rente, Gesundheit, Arbeitslosigkeit), Kampf gegen Ausgrenzung und Diskriminierung, Vorbereitung der Gemeinschaft auf die Erweiterung - hat es keine ausreichenden Fortschritte gegeben.

Durch eine effiziente und transparente Politik müssen kritische Bürger, die alle europäischen Institutionen ernst nehmen müssen, für die europäische Idee zurückgewonnen werden.

Forderungen

Wir christdemokratischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stehen für eine Politik, die Freiheit, Solidarität und Subsidiarität miteinander verbindet. Konkret: Schutz der Menschenrechte, Demokratie, Soziale Marktwirtschaft. Dies ist mit Blick auf die Erweiterung schon deshalb geboten, da diese erhebliche Auswirkungen auf alle Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber auf die Beschäftigung und die Arbeitskräfte haben wird.

Um in einem größeren Europa drohende Spaltungen zu verhindern und den sozialen Frieden zu sichern, fordert die EUCDA deshalb

  • die Stärkung einer Politik des Marktes dadurch, dass man seine produktiven Seiten nutzt, ihn aber nicht zu einem Konkurrenzkampf jeden gegen jeden verkommen lässt; dies bedeutet eine Politik, die erkennt, dass wirtschaftliches Wachstum und soziale Stabilität zwei Seiten der gleichen Medaille sind (in diesem Zusammenhang verweist die EUCDA auf die Normen der ILO)
  • die Unterstützung von freien, nicht gewinnorientierten Initiativen und Vereinigungen im Dienst von Mensch und Zusammenleben und die Stimulierung von grenzüberschreitenden Kontakten dieser Organisationen, insbesondere in Richtung der Länder, die anerkannte Kandidaten für einen EU-Beitritt sind.
  • die Schaffung aller Voraussetzungen, um die Risiken des Sozialdumpings auszuschalten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch Unternehmen (vor allem kleinere und mittlere Unternehmen) gleichermaßen schädigen; gemeinsame Mindeststandards - die mehr sind als Minimalstandards - sind nicht nur bei den Arbeitsbedingungen, sondern auch in verschiedenen anderen Bereichen des Arbeits- und Sozialrechts wie Kündigungsrecht und der Eingliederung von behinderten Menschen in das Arbeitsleben zu setzen
  • eine Stärkung des sozialen Dialogs und vom Staat unabhängiger Sozialpartner, auch und vor allem in den Ländern, die anerkannte Kandidaten für einen EU-Beitritt sind. Für den Ausbau des sozialen Dialogs gerade in diesen Ländern fordert die EUCDA mehr Mittel und Möglichkeiten, auch von den Kandidatstaaten selbst. Die finanziellen Mittel müssen direkt den Sozialpartnern zufließen (nicht über die Regierungen der Mitgliedstaaten).
  • die Fortführung des Wegs der Mitwirkung der Arbeitnehmer in den Unternehmen, da nur informierte und konsultierte Arbeitnehmer eine hohe Motivation und Produktivität gewährleisten. In diesem Zusammenhang begrüßt die EUCDA die erreichten Fortschritte bei der Richtlinie über den Europäischen Betriebsrat sowie im Hinblick auf die Mitwirkung der Arbeitnehmer bei der Europäischen Aktiengesellschaft. Die EUCDA erwartet, dass die geplante Rahmenrichtlinie zur Festschreibung europaweiter Mindeststandards der Mitwirkung von Arbeitnehmern noch während der belgischen Ratspräsidentschaft verabschiedet wird. Vor diesem Hintergrund muss insbesondere während der Beitrittsverhandlungen darauf geachtet werden, dass die Länder, die der Europäischen Union beitreten wollen, die bestehenden europäischen Vorschriften der Mitwirkung der Arbeitnehmer erfüllen. Hier dürfen nur kurze Übergangsfristen gelten.
  • die Umsetzung der Beschlüsse der Europäischen Union zur Bekämpfung der Armut und die Sicherstellung der Verantwortung des Staates für die Erfüllung der existentiellen Grundbedürfnisse aller Einwohner, um diese vor den Risiken der Armut zu schützen
  • verstärkte Anstrengungen des Schuldenerlasses für die ärmsten Staaten der Erde, der im Jahr 2000 nur mangelhaft erreicht wurde
  • die Sicherung des Vertrauens in die sozialen Sicherungssysteme, die für alle anspruchsberechtigten Bürgerinnen und Bürger eine existentielle Sicherung gewährleisten müssen, die ein menschenwürdiges Leben ermöglicht; Zusatzsysteme z.B. in der Altersvorsorge oder der Krankenversicherung können dabei eine begleitende Rolle übernehmen (entsprechende Regelungen sollten auf europäischer Ebene miteinander abgestimmt werden).
  • durch die Europäische Kommission die Erstellung einer Analyse, durch welche zusätzlichen Einnahmen die Finanzierung der Systeme der sozialen Sicherheit gewährleistet werden kann ;
  • eine verstärkte Koordinierung der Steuerpolitik in der EU, um mögliche schädliche Auswirkungen auf Beschäftigung, soziale Sicherheit und Freizügigkeit zu vermeiden
  • im Hinblick auf die Finanzierung ihrer sozialen Aufgaben innerhalb Europas sowie auch im Hinblick auf die Entwicklungsländer die Prüfung der Möglichkeit und der Auswirkungen der Besteuerung von Spekulationsgewinnen sowie der Vermögen
  • die Sicherstellung der Versorgung aller Menschen und Unternehmen mit den Gütern und Diensten von allgemeinem, elementarem Interesse unter Beachtung von sozialen und ethischen Kriterien sowie regionaler Subsidiarität; hierzu begrüßt die EUCDA die politischen Forderungen nach einer entsprechenden Rahmenrichtlinie, hält aber die entsprechende Ergänzung des Artikels 16 EU-Vertrag für unentbehrlich
  • beginnend mit einer besseren Abstimmung durch die bestehenden Kartellbehörden die Schaffung einer weltweiten Kartellpolitik, mit dem Ziel der Errichtung einer weltweit operierenden Kartellbehörde
  • die Fortführung eines Erweiterungsprozesses, der sich - neben den bereits genannten sozialen Kriterien und unter der Vorraussetzung der Achtung der Kopenhagener Kriterien - an den Möglichkeiten der Beitrittskandidaten orientiert und ihre nationalen, regionalen und kulturellen Besonderheiten respektiert
  • die Stärkung der Bildungsmöglichkeiten sowie des lebenslangen Lernens, vor allem mit Blick auf die Vermittlung der Werte offener und sozialer Demokratien

Ein Konvent zur Erarbeitung eines neuen EU-Vertrags

Die EUCDA bezweifelt, dass der bisherige Modus der Regierungskonferenzen das Europa schaffen kann, das wir wollen. Notwendig ist ein breiter Dialog, der die EU nicht nur als Wirtschaftsunion zeigt, sondern als Union vieler unterschiedlicher Nationen, Regionen und Gruppierungen. Mit Blick auf den inneren Zusammenhalt unserer Gesellschaften spielen Organisationen des sozialen Mittelfelds, aber auch die religiösen Gemeinschaften, eine herausgehobene Rolle. Der Konvent, der im letzten Jahr die Grundrechte der Union erarbeitete, zeigte auf beeindruckende Weise, wie man Legitimität, Bürgernähe und Handlungsfähigkeit miteinander verbinden kann. Dies ist der Weg, auf dem der neue EU-Vertrag zustande kommen muss. Deshalb sollte er im selben Verhältnis wie der Grundrechtskonvent aus europäischen und nationalen Parlamentariern, Vertretern von Mitgliedsregierungen und der Europäischen Kommission zusammengesetzt sein. Für den Erfolg dieses Konvents ist ein enger Dialog mit der Öffentlichkeit, insbesondere mit den Sozialpartnern, unverzichtbar.

Die EUCDA bringt in diesen Diskussionsprozess die Forderung ein, das Verfahren der Mehrheitsbeschlüsse im Rat auf alle Bereiche auszudehnen, die auf europäischer Ebene geregelt werden müssen. Das Europäische Parlament muss über das Verfahren der Mitentscheidung gleichberechtigt mit dem Rat in die Gesetzgebung eingebunden werden. Die Bereiche, die bislang von der Anwendung der Europäischen Sozialpolitik ausgenommen waren, müssen zukünftig auch zu europäischen Themen werden.

In den Europäischen Vertrag ist die Charta der Grundrechte rechtsverbindlich aufzunehmen.

Die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten der Europäischen Institutionen müssen so formuliert werden, dass sie für die Bürgerinnen und Bürgern verständlich und nachprüfbar sind.


Beschäftigungspolitik

Antrag der Unio de Treballadors Democratacristians de Catalunya

„Leben und Arbeiten in der Computergesellschaft"

Beschluss des 8. Kongresses der EUCDA - 26.11.2001

 

Analyse

  • Wir stellen fest, dass die Beteiligung der aktiven Bevölkerung am EU-Arbeitsmarkt etwa um 10 Punkte niedriger liegt als in den USA .
  • Diese geringere Zahl der aktiv arbeitenden Bevölkerung in Europa bedeutet, dass weniger produktiver Reichtum erzeugt wird, was sich auf alle sozioökonomischen Bereiche in Europa auswirkt.
  • Ebenfalls ist die Beteiligung und Integration der Frau auf dem Arbeitsmarkt in Europa quantitativ geringer als in den Vereinigten Staaten.
  • Parallel zu dem vorher Gesagten lässt sich eine geringere Nutzung flexiblerer Arbeitsverträge feststellen, die eine größere Integration der gegenwärtig diskriminierten Gruppen in den Arbeitsmarkt ermöglichen würden.
  • Diese Bevölkerungssegmente mit Integrationsschwierigkeiten auf dem Arbeitsmarkt wie Studenten, Frauen mit familiären Verpflichtungen, Behinderte und Arbeitslose über 40 Jahre könnten bessere Möglichkeiten haben, aktiv am Arbeitsleben teilzunehmen, wenn es zu einer Entwicklung von Teilzeitarbeitsverträgen oder der stärkeren Förderung der Telearbeit käme.
  • Wir stellen fest, dass man mit der Notwendigkeit, neue Arbeitsplätze in den neuen Technologien zu schaffen, Gefahr läuft, diese neuen Vertragsformen nicht zu legalisieren, die Diskriminierung zu verschlimmern und so einer großen Gruppen von Arbeitnehmern die Leistungen des Sozialstaats vorzuenthalten.
  • Wir stellen eine zunehmende Anpassung an die neuen Technologien und das Anwachsen von besonderen Arbeitnehmergruppen in den neuen flexibleren Arbeitsformen fest: Telearbeiter, die den Computer mit den neuesten Generationen von Mobiltelefonen kombinieren.
  • Wir stellen die mögliche Eingliederung von Arbeitnehmern in ein System ehrenamtlicher, freiwilliger Arbeit fest.
  • Wir stellen die Entstehung neuer gemeinnütziger Strukturen fest, die aus der Anwendung neuer Technologien hervorgehen.

Schlussfolgerungen

  • Die Europäische Kommission setzt sich zum Ziel, die aktive Bevölkerung in den nächsten fünf Jahren von 62 % auf 67 % zu erhöhen.
  • Ebenfalls sieht man für die selbe Zeitspanne ein Anwachsen der Beteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt von den aktuellen 50 % auf 57 % vor.
  • Ein weiteres Ziel ist es, bis zum Jahr 2010 einen Anteil der aktiven Bevölkerung von 50 % bei den Arbeitnehmern zwischen 55 und 64 Jahren beizubehalten.
  • Deshalb ist es notwendig, vermehrt Teilzeitverträge und solche, die aus der Anwendung neuer Technologien entstehen können, zu schaffen, was ein Anwachsen des Anteils der aktiven Bevölkerung in der Europäischen Gemeinschaft bedeutet.

Vor diesem Hintergrund stellt die EUCDA fest:

Diese neuen Verträge, unter die diejenigen der Telearbeit einzuordnen sind, benötigen einen gesetzlichen Rahmen, der unter anderem die folgenden Rechte beinhaltet:

  • Freiwillige Beteiligung der Arbeitnehmer an diesem Vertragstyp.
  • Anpassung der entsprechenden Arbeitsstatuten unter Berücksichtigung der Rechte und Pflichten.
  • Gleichheit der sozial-rechtlichen Behandlung von "traditionellen" Verträgen und diesen neuen.
  • Adäquate Information sowohl des neuen Arbeitnehmers als auch der Experten der sozialen Sicherungssysteme.
  • Konkretisierung des Beitrags, Eigentums und der Instandhaltung der Arbeitswerkzeuge.
  • Sonderausbildung und Weiterbildung der Arbeitnehmer
  • Sicherheit und Gesundheitsschutz
  • Respektieren der gesetzlichen Arbeitszeiten
  • Bessere Möglichkeiten der Vereinbarung von Arbeit und Familienleben
  • Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern.

Es deuten sich Veränderungen in der Methodologie und der wirtschaftlichen Vergütung an, wobei langsam vom Wert der Stunde oder des Produktes zu neuen Konzepten wie der "Zeitrechnung" übergegangen wird.

Es wäre angebracht, gemeinnützige Strukturen auf der Grundlage der neuen Technologien zu fördern (Intranet-Netzwerke, Diskussionsforen, Chats, Newsletters etc, etc.), die eine Optimierung des Meinungs- und Informationsaustauschs sowohl auf persönlicher als auch auf Verbands- und Arbeitsebene ermöglichen.


Arbeitsschutz

Antrag der Arbeitnehmer der Südtiroler Volkspartei zum Thema

„Sicherheitsbestimmungen und deren Umsetzung in Betrieben
in der EU"

Beschluss des 8. Kongresses der EUCDA 26.11.2001

Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz ist ein Thema, das alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Europäischen Union betrifft. Gefährlich Stoffe und Arbeitsstrukturen sind überall gefährlich. Von daher sind hier europaweite Mindeststandards, die keine Minimalstandards sein dürfen, geboten. Sie schützen aber auch Unternehmen, und hier vor allem kleine und mittlere Betriebe, vor unlauterem Wettbewerb durch Sozialdumping.

Vor diesem Hintergrund definiert die EUCDA ihre Position wie folgt:

  1. Der Begriff Arbeitsschutz umfasst die Sicherheit am Arbeitsplatz sowie den Gesundheits- und Umweltschutz.
  2. Die noch immer viel zu hohe Anzahl an Arbeitsunfällen verpflichtet weiterhin zu höchsten Anstrengungen.
  3. Investitionen in den Arbeitsschutz sind für den Betrieb keine Kosten sondern eine betriebs- und volkswirtschaftliche Ersparnis.
  4. Betriebliche Maßnahmen, die im Arbeitsschutz zum Erfolg führen, sind vom Versicherungsträger zu belohnen.
  5. Sicherheits- und Umweltmanagement-Systeme mit festgelegter Verantwortungszuordnung sind geeignete Instrumente zur Verwirklichung eines effizienten Arbeitsschutzes
  6. Arbeitsschutz muss bereits bei der Planung bzw. Auftragsvergabe berücksichtigt werden
  7. Arbeitsschutz ist ein Prozess. Er muss den sich ständig ändernden Gegebenheiten angepasst und weiterentwickelt werden.
  8. Die Koordinierung und gegenseitige Information bzw. eventl. Zusammenführung der im Arbeitsschutz tätigen Aufsichts- und Kontrollorgane ist anzustreben.
  9. Defizite im Arbeitsschutz sind vielfach durch mangelhafte Bewusstseinsbildung bei Arbeitgeber/Vorgesetzte und Arbeitnehmer begründet:
    - Für Arbeitgeber und Vorgesetzte sind verpflichtende Schulungs- und Weiterbildungsmaßnahmen vorzusehen;
    - Arbeitsschutz als soll zwingender Bestandteil aller berufsbezogenen Ausbildung sein.
  10. Projekte oder Zentren, die sich den Erfahrungsaustausch und die Weiterentwicklung des Arbeitsschutzes in Kleinbetrieben zum Ziel setzen, sind von der öffentlichen Hand zu fördern.
  11. Beratung der Unternehmen durch die Kontrollbehörde ist ein wesentliches Element zur Motivation zur Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen. Bei erfolgloser Beratung ist mit drakonischen Strafen vorzugehen Die Aufsichtsbehörden sind finanziell und personell auszustatten (quantitativ und qualitativ: Fachleute in Fragen der Arbeitsorganisation und der psychischen Belastung am Arbeitsplatz)
  12. Auf europäischer Ebene sollen Arbeitsschutzvorschriften ausgearbeitet werden, die in der Praxis vollziehbar sind. Notwendig ist:
    a. die Ausarbeitung von verbindlichen Qualitätsstandards für
    - Evaluierung
    - Arbeitsmedizinische Betreuung
    - Grenzwerte für Arbeitsstoffe
    - Indikatoren für Ermittlung und Beurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz
    b. Die genauere Ausgestaltung der Beteiligungsrechte
  13. Höhere bestehende Standards müssen beibehalten und weiterentwickelt werden.


Arbeitskammern

Beschluss des 8. Kongresses der EUCDA

auf Antrag der Christlich-Sozialen Arbeitnehmerschaft (CSA) zum Thema

„Öffentlich-rechtliche Mitbestimmung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der EU"

Der Soziale Friede beruht vor allem auf Sozialer Partnerschaft, das heißt dem gleichberechtigten Mitwirken der Arbeitgeber und der Gewerkschaften in Gesellschaft und Unternehmen.

Der Soziale Friede setzt voraus, dass die Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geschützt werden; ein hohes Niveau an Schutz ist zum Beispiel notwendig in bezug auf die Arbeitsbedingungen, auf einen gerechten und angemessenen Lohn. Insbesondere haben die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ein Anrecht auf Aus- und Weiterbildung, um auf Dauer einen Zugang zum Arbeitsmarkt zu haben. Die Sicherstellung dieses Schutzes obliegt nicht nur den EU-Mitgliedstaaten, sondern auch der Gemeinschaft. Hierzu müssen beide über die entsprechenden Instrumente und Kompetenzen verfügen.

Partnerschaft setzt voraus, dass jeder seine Interessen (wenn nötig streitbar) vertreten kann. Dabei haben sich in Europa historisch unterschiedliche Verfahren ausgebildet. Die Vielfalt der Systeme für die Einbeziehung der Arbeitnehmer und der spezielle Charakter der Beteiligungssysteme schließen eine generelle Harmonisierung in diesem Bereich aus.

Vor diesem Hintergrund fordert die EUCDA die EVP/ED-Fraktion auf, sich im Europäischen Parlament dafür einzusetzen, die im Vergleich mit der Wirtschaft offenkundige Benachteiligung der Arbeitnehmerschaft auf öffentlich-rechtlicher Ebene zu beseitigen. Die Beispiele in Österreich, Luxemburg sowie in den deutschen Bundesländern Bremen und Saarland zeigen, dass Arbeitskammern eine gute Möglichkeit darstellen, diese Benachteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beseitigten.

Daher fordert die EUCDA die EVP/ED-Fraktion auf, in den Ländern, in denen noch keine funktionierenden Strukturen mit vergleichbarer Zielsetzung bestehen, die Möglichkeiten zur Einsetzung von Arbeitskammern in EU-Mitgliedstaaten zu initiieren. Funktionierende Strukturen mit vergleichbarer Zielsetzung bleiben von dieser Initiative unberührt.

Arbeitskammern vertreten die Interessen der Arbeitnehmer im öffentlichen Bereich (z.B. gegenüber Regierung und Parteien), bieten ihren Mitgliedern ein breites berufliches und gesellschaftspolitisches Bildungsangebot und beraten diese in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen.

Arbeitskammern sind - wie die Erfahrungen in Österreich und Luxemburg zeigen - keine Konkurrenz zu den Gewerkschaften, sondern eine positive Ergänzung ähnlich der Organisation auf der Arbeitgeberseite.

 

 

 



Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: Luc Delanghe, Präsident



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA


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