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Brüssel, Mai 2004
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| Elmar
Brok MdEP Vorsitzender der Europäischen Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) |
Bartho
Pronk MdEP Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer Demokraten (EVP-ED) im Europäischen Parlament |
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AUSSCHUSS
FÜR SOZIALE ANGELEGENHEITEN UND BESCHÄFTIGUNG 5. Legislaturperiode 1999-2004
Bis 2010 soll die EU zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt umgebaut werden. Der Ausschuss hat diese Allgemeinforderungen konkretisiert, Maßnahmen für Behebung der Geschlechter spezifischer Unterschiede in der Entlohnung und beim Zugang zum Arbeitsmarkt gefordert, die Zusammenarbeit aller Akteure auf dem Arbeitsmarkt verbessert, dabei aber verhindert, dass der Stabilitätspakt zugunsten beschäftigungsfördernder Maßnahmen aufgekundigt, die Unternehmen mit zusätzlichen Steuern belastet und die beschäftigungspolitischen Maßnahmen insgesamt auf einige Schwerpunkte konzentriert werden, so dass sich die Leitlinien nun aufgliedern in: 1)Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit, 2)Entwicklung des Unternehmergeistes, 3)Förderung der Anpassungsfähigkeit der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer, 4)Stärkung der Maßnahmen für Chancengleichheit. Eine bedeutende Rolle bei der Umsetzung der Lissabonner Beschlüsse spielte auch die Diskussion um die Reform der Sozialversicherungssysteme. Dabei konnten die für die EVP zu weitgehenden Forderungen nach Harmonisierung der Sozialvorschriften in allen Mitgliedsländern nach einem Mindesteinkommen und Mindestrente für jedermann sowie nach Verkürzung der Arbeitszeit abgelehnt und dafür gesorgt werden, dass bei der Modernisierung der Systeme die Grundsätze lauten: Arbeit muss sich wieder lohnen, das Einkommen gefestigt, die Rente auf der Basis eines langfristig finanzierbaren Rentensystems gesichert, die soziale Eingliederung gefördert und eine dauerhafte tragfähige und qualitativ hohe Gesundheitsversorgung gewährleistet werden. Als Ergänzung wird eine zusätzliche Altersversorgung vorgeschlagen, die auf europäischer Ebene durch Regelungen zur hoheitlichen Überwachung von Pensionsfonds, zur Beseitigung von Mobilitätshemmnissen für Arbeitnehmer sowie zur Anpassung der demographischen Entwicklung konkretisiert worden sind. Angestoßen durch die Beschlüsse des Lissabonner Gipfels hat der Ausschuss sich auch intensiv mit der Qualität von Arbeitsplätzen und des Arbeitsangebot und deren langfristige Sicherung beschäftigt. Dabei geht es nicht nur um die technisch hochwertige Ausstattung der Arbeitsplätze, sondern auch um Arbeitsbedingungen, wie insbesondere die Anforderungen von Beruf und Familie besser vereinbart gestaltet und älteren Arbeitnehmern der Verbleib auf dem Arbeitsmarkt erleichtert werden können. Insbesondere beschäftigte man sich mit der Verbesserung der Arbeitszeitrichtlinie und der Integrierung der bislang noch nicht unter dieser Richtlinie fallenden Berufssparten, mit der Arbeitszeitregelung im Straßenverkehr und mit den Bedingungen für Leiharbeitnehmer. In diesem Kontext stehen auch die Bemühungen, den Gesundheitsschutz und die Sicherheit am Arbeitsplatz weiter zu verbessern. So wurden Richtlinien über den Schutz gegen die Gefährdung durch Asbest am Arbeitsplatz, gegen Vibrationen und Lärm sowie über Mindestvorschriften bei der Benutzung von Arbeitsmitteln verabschiedet, die Abstürze bei Arbeiten von hochgelegenen Arbeitsplätzen verhüten helfen sollen. Bei der Verbesserung der Qualität des Arbeitsangebots geht es im Wesentlichen um verstärkte Anstrengungen in den Bereichen Bildung und Ausbildung. Um das Ziel einer wissensbasierten Wirtschaft zu erreichen, verlangt der Ausschuss, dass die Bildungssysteme wirksamer ausgestaltet und die Qualitätsdefizite in den Informations- und Kommunikationstechnologien bekämpft werden. Dazu gehört angesichts eines raschen technologischen Wandels und eines intensiven globalen Wettbewerbs ein Konzept des lebenslangen Lernens, wofür finanzielle Anreize notwendig sind. Um die Lebensbedingungen der ökonomisch besonders schwachen Haushalte, zu denen vielfach Alleinerziehende gehören, merklich zu verbessern und die soziale Eingliederung voranzutreiben, wurde ein Aktionsprogramm genehmigt, dass die Zusammenarbeit zwischen den EU-Ländern bei der Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung fördert und mit 75 Mio. Euro dotiert ist. Auch wurden die Bemühungen gegen Diskriminierungen im Hinblick auf die Rasse oder ethnische Herkunft weiter vorangetrieben. Eine Diskriminierung soll nach dem Willen des Ausschusses nicht nur in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Sozialschutz und Gesundheitsdienste verfolgt werden und damit ein Recht auf Schadensersatz für die Opfer von Benachteiligungen begründet werden, wobei der Beklage aber den Beweis führen muss, sich nicht diskriminierend verhalten zu haben, sondern auch die Ungleichbehandlung wegen Alter, Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung oder der sexuellen Ausrichtung müsse bekämpft werden. Insbesondere solle der ungehinderte Zugang zur Erwerbstätigkeit und zur Berufsausbildung gewährleistet sein und bei den Arbeitsbedingungen, namentlich beim Entgelt und bei der Entlastung auf Gleichbehandlung geachtet werden. Auch befasste sich der Ausschuss mit der von der Kommission vorgelegten Sozialagenda, die von 2001 an in 5 Jahren durchgeführt werden soll. Dadurch soll eine positive und dynamische Wechselwirkung zwischen Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik gesichert werden. Vor allem geht es dem Ausschuss darum, die Rolle der Sozialpolitik als produktiven Faktor zu stärken, den wirtschaftlichen und sozialen Wandel zu bewältigen, die Anpassung an eine neue Arbeitsumgebung vorzunehmen und mehr und bessere Arbeitsplätze zu schaffen. Die Sozialagenda enthält deshalb Überlegungen, Ziele und Umsetzungsmöglichkeiten, die im Bereich von Beschäftigung, technischem und sozialem Wandel, sozialer Sicherheit und sozialen Ausgleich in den letzten Jahren im Ausschuss diskutiert worden waren. Als Mittel zur Erreichung der Ziele sind die Koordinierung nationaler Politiken (offene Koordinierung), geeignete Rechtsvorschriften, der Einsatz der Strukturfonds aber auch der soziale Dialog vorgesehen. Unterstützend sollten Analysen, Forschungsvorhaben und Mainstreaming im Sinne der "Best practice" eingesetzt werden. Intensiv befasste sich der Ausschuss auch mit der Kodifizierung der 1408/71 zur europaweiten Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit. Dabei gelang es den Begünstigtenkreis auf allen Personen auszudehnen, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, und die bestehende Rechtsvorschriften Definitionen und Begriffe zu vereinfachen sowie medizinische Leistungen auch während der Zeit des Ruhestandes in dem Mitgliedstaat nachfragen zu können, wo gearbeitet worden ist. Verhindert werden konnte die EU-weite Anerkennung der gleichgeschlechtlichen Partnerschaft sowie die Ausweitung des Familienbegriffes und die Zuerkennung der EU-Bürgerrechte für Drittstaatsangehörige.
Verantwortlich:
Elmar Brok MdEP, Präsident Für weitere Informationen: EUCDA |
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