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Brüssel,
15. März 2005 Verschmelzung von Kapitalgesellschaften erleichtern - Idee der Partnerschaft in Unternehmen sichern Fusionsrichtlinie
muss sich an der Ziel der Richtlinie ist es, eine wichtige Lücke im Gesellschaftsrecht zu schließen, indem sie die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert. Nach dem jetzigen Stand des Gemeinschaftsrechts lassen nicht alle Mitgliedstaaten derartige Fusionen zu. Die Unterschiede zwischen den einzelstaatlichen Rechtsordnungen, denen die fusionswilligen Unternehmen unterliegen, sind mitunter so groß, dass die Gesellschaften zur Zeit auf komplizierte, kostspielige juristische Hilfskonstruktionen ausweichen müssen. Dadurch wird eine solche Fusion häufig zu einem riskanten Unterfangen und verläuft nicht immer mit der gebotenen Transparenz und Rechtssicherheit. Nur das Statut der Europäischen Aktiengesellschaft ermöglicht grenzüberschreitende Fusionen. Die Vorschriften über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer aus einer grenzübergreifenden Verschmelzung hervorgegangenen Gesellschaft, an denen der erste Vorschlag zur 10. Gesellschaftsrichtlinie von 1984 scheiterte, sollen nun im Wege dieses Richtlinienvorschlags geregelt werden. Der Haupteinwand, der gegen die Verschmelzung von Gesellschaften aus verschiedenen Mitgliedstaaten vorgebracht wurde, war die Befürchtung, dieser Vorgang könne von Gesellschaften aus Mitgliedstaaten, die ein Mitbestimmungsrecht der Arbeitnehmer kennen, dazu missbraucht werden, sich dieser Mitbestimmungsregelung zu entziehen. Die EUCDA tritt daher dafür ein, dass sich die Fusionsrichtlinie an den Verfahren orientiert, die auch in der Europäischen Aktiengesellschaft den Bestandsschutz der Arbeitnehmermitwirkung und -mitbestimmung sicherstellen : Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern plus Auffangregelungen für den Fall, dass keine Einigung erzielt wird. Dies betrifft grenzüberschreitende Information und Konsultation ebenso wie die Mitbestimmung (wenn ein solches System in den Gründungsgesellschaften existiert).
Das soziale Europa gehört heute für viele nicht zum Kern des Europäischen Gedankens. Eine EU aber, die sich daran nicht orientiert und bestehende Recht abbaut, wird früher oder später den Rückhalt der Bürgerinnen und Bürger verlieren. Dieser Tendenz müssen wir - auch mit Blick auf die Sicherung des Gedankens der Partnerschaft zwischen Unternehmern und Arbeitnehmern in der vorliegenden Fusionsrichtlinie - entgegentreten.
Verantwortlich:
Elmar Brok MdEP, Präsident Für weitere Informationen: EUCDA
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