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Brüssel,
04. Juni 2004
Sie
ist gegen die Solidarität, gegen die Subsidiarität, gegen die Verfassung:
„Manche
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse lassen sich durch die Märkte
allein nicht voll befriedigen (...). Die wichtigste Pflicht der staatlichen
Behörden ist es daher seit jeher, dafür zu sorgen, dass solche kollektiven
und qualitativen Grundbedürfnisse befriedigt bleiben, wenn die Marktkräfte
dazu außerstande sind" Die EUCDA lehnt mit Verweis auf diese eigenen Aussagen der EU-Kommission den vorliegenden Vorschlag der ‚Bolkestein-Richtlinie' ab und fordert eine neue Vorlage durch die nächste EU-Kommission. Der
Entwurf der ‚Bolkestein-Richtlinie' gilt nicht nur für alle Dienstleitungen
im Bereich von Unternehmen und Verbrauchern (von Werbung, Einstellung
(einschließlich Beschäftigungsagenturen), Handel, Reinigungsdienste
und Konstruktion), sondern auch für öffentliche Dienstleistungen wie
Gesundheitssorge, Bildung, Kultur, audiovisuelle Medien, die Dienste
lokaler Behörden … . All' diese Dienste würden rein als Ware angesehen,
die ausschließlich den Marktgesetzen unterliegen, ohne Rücksicht auf
ihren spezifischen Charakter und ihre sozialen Ziele. Kommissar Bolkestein beabsichtigt, alle Hindernisse zur Entwicklung von Dienstleistungen zu beseitigen und den Binnenmarkt zu vervollständigen. Häufig sind diese "Hindernisse" aber von der Regierung bewusst aufgerichtet, um jedem Bürger bessere Dienste zu gewährleisten, Arbeitnehmer zu schützen, eine gesunde Verwaltung öffentlicher Dienste sicherzustellen, bestimmte Preisstandards durchzusetzen, den allgemeinen Zugang zu den Diensten ebenso zu sichern wie die Qualität dieser Dienste. Diese Regeln können verhindern, dass sich freie Dienstleistungen in eine Art "Dschungel" verwandeln, in dem als einzige Regel der unmittelbare Profit gilt. Auf längere Sicht könnten die Folgen der geplanten Richtlinie für alle von uns katastrophal werden:
Dieser Richtlinienvorschlag beinhaltet deshalb eine direkte Bedrohung des Europäischen Sozialmodells ohne die demokratischen Spielregeln zu beachten. Das Recht der Regierungen, bestimmte Regeln des Sozialmodells zu verteidigen oder zu erweitern wird abhängig gemacht von Marktinteressen und Wettbewerb. Speziell das "Ursprungslandprinzip" erweist sich im Kern als ein gesetzlicher Anreiz, in Länder mit den niedrigsten sozialen, steuerlichen oder ökologischen Standards zu ziehen; im Rest der EU würden "Briefkastenfirmen" dann zu Dumpingpreisen ihre Dienste anbieten. Da dies im breiteren Sinn auch Beschäftigungsagenturen betrifft, scheint ein Zusammenbruch der bestehenden Arbeitsmärkte in den EU-Mitgliedstaaten beabsichtigt. Durch das Streichen einer großen Zahl von Genehmigungsverfahren würde die ‚Bolkestein Richtlinie' es Anbietern von Gesundheitsleistungen unmöglich machen, folgende Standards weiterhin aufrechtzuerhalten:
EU-Mitgliedstaaten würden mit Blick auf den Gesundheitsschutz auch einen großen Teil ihrer Autonomie verlieren. Mit anderen Worten: Diese würde das Ende eines öffentlichen Gesundheitsschutzes bedeuten, der noch seinen Namen verdient.
Die Konsequenzen der 'Bolkestein Richtlinie' in ihrer heutigen Form wären daher
Vor diesem Hintergrund können die EUCDA und ihre Mitgliedsorganisationen gegen den heutigen Richtlinienvorschlag nur protestieren. Wir erwarten, dass die nächste Europäische Kommission - im Geiste der dann angenommenen Europäischen Verfassung - den vorliegenden Text zurückzieht und einen neuen Anlauf unternimmt, der den Erwartungen einer Europäischen Union der Werte gerecht wird. Um chaotische Entwicklungen auf dem Europäischen Arbeitsmarkt zu verhindern ist schließlich die Angleichung der Arbeitsbedingungen in allen EU-Ländern dringend notwendig - und nicht eine Angleichung, die den Beschäftigten den niedrigsten Schutz gewährt, sondern eine Angleichung, die - gemäß der EU-Verfassung - einen hohen Level an sozialem Schutz sicherstellt.
Verantwortlich:
Christoph Weisskirchen, Generalsekretär Für weitere Informationen: EUCDA
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