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Brüssel, 21. November 2002


Leiharbeitnehmer sind kein "Rationalisierungsfaktor"

EUCDA begrüßt die Position der EVP-Arbeitnehmergruppe

Leiharbeit ist ein Mittel im Kampf für mehr Beschäftigung, nicht gegen den Sozialschutzes der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer! In diesem Sinn begrüßt die Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) die Annahme eines Berichts des Europäischen Parlaments über die Arbeitsbedingungen von Leiharbeitnehmern.

Für die EUCDA ist es von herausragender Bedeutung, dass Leiharbeitnehmer jedoch nicht als "Rationalisierungsfaktor" angesehen werden dürfen und dazu missbraucht werden, die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens zu verkleinern oder Frauen durch gleichqualifizierte Männer zu ersetzen.

Für Arbeitnehmer, die einen unbefristeten Vertrag mit dem Leiharbeitunternehmen geschlossen haben, ist es angesichts des hierdurch gegebenen besonderen Schutzes angezeigt, die Möglichkeit vorzusehen, von den im entleihenden Unternehmen geltenden Regeln abzuweichen. Der Vertrag sollte dem Leiharbeitnehmer den Schutz bieten, den unbefristete Verträge bzw. Verträge mit ähnlicher Laufzeit, die mit anderen Kategorien von Arbeitnehmern geschlossen werden, entsprechend den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Gepflogenheiten normalerweise bieten.

Diese Position ist die Grundlage für eine Reihe von Vorschlägen der Arbeitnehmergruppe der EVP/ED-Fraktion im Europäischen Parlament. Nach Auffassung der EUCDA enthält der Artikel 5 die wichtigsten Elemente:

5.1
Die für einen Leiharbeitnehmer geltenden wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen müssen unter Berücksichtigung der Qualifikationen und der Kompetenz zumindest denen entsprechen, die für einen für die gleichen oder ähnliche Arbeiten direkt vom entleihenden Unternehmen auf der Grundlage eines Vertrags mit gleicher Laufzeit beschäftigten Arbeitnehmer gelten bzw. gelten würden, es sei denn, eine unterschiedliche Behandlung ist aus sachlichen Gründen gerechtfertigt. Es gilt, wo dies angemessen ist, der Pro-rata-temporis-Grundsatz.

Die Mitgliedstaaten können eine Ausnahme von diesem Grundsatz vorsehen, indem sie festlegen, dass in Fällen, in denen die in Absatz 2 und/oder Absatz 3 geregelten Bedingungen Anwendung finden, die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen für Leiharbeitnehmer mindestens den Bedingungen entsprechen, die für einen vergleichbaren Arbeitnehmer eines Leiharbeitunternehmens gelten oder gelten würden, der die gleichen oder ähnliche Arbeiten verrichtet, wobei Qualifikationen und Kompetenz berücksichtigt werden. Diese Ausnahme gilt nicht für grenzüberschreitende Überlassungen.

5.2
In Bezug auf die Vergütung oder spezifische Bestandteile der Vergütung können die Mitgliedstaaten nach Anhörung der Sozialpartner die Möglichkeit vorsehen, dass von dem in Absatz 1 formulierten Grundsatz abgewichen wird, wenn ein unbefristeter Vertrag oder ein anderer Vertrag zwischen den Leiharbeitnehmern und dem Leiharbeitunternehmen besteht, der ihnen hinsichtlich Inhalt und Dauer eine angemessene und fortlaufende Entlohnung unabhängig davon gewährleistet, ob sie einem anderen Unternehmen überlassen werden.

5.3
Die Mitgliedstaaten können den Sozialpartnern nach ihrer Anhörung auf der geeigneten Ebene die Möglichkeit geben, Tarifverträge fortzuführen oder zu schließen, die von dem in Absatz 1 formulierten Grundsatz abweichen (sofern ein angemessenes Schutzniveau für die Leiharbeitnehmer gewährleistet ist).

 



Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Präsident: Elmar Brok MdEP



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

 

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