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Brüssel,
15. November 2002
"Die Europäische Union darf sich nicht nur wirtschaftlich definieren, sie muss auch das europäische Sozialmodell widerspiegeln." Unter diesem Leitsatz schlug EUCDA-Präsident Elmar Brok MdEP in seiner Funktion als Vorsitzender der EVP-Gruppe im Verfassungskonvent vor, dort eine eigenständige Arbeitsgruppe "Sozialpolitik" einzurichten. Diese Arbeitsgruppe soll sich auf die verfassungsrechtlichen Aspekte der Sozialpolitik konzentrieren. Sie betrifft damit die Frage, wer die Aufgaben lösen soll, die sich im Bereich des Sozialschutzes, der Beschäftigungspolitik, der Mitwirkung der Arbeitnehmer, der sozialen Sicherungssysteme etc. sowie der Koordinierung der Wirtschaftspolitiken stellen. Damit wird wieder ein Stück klarer, wer für welche Entscheidung verantwortlich ist. Brok machte vor dem Konvent deutlich, dass auch weiterhin wesentliche Bereiche der Steuer- und Arbeitsmarktpolitik sowie Fragen der Sozialversicherungssysteme in den EU-Mitgliedsstaaten geregelt werden. Zusammenarbeit auf europäischer Ebene und Verlagerung von Kompetenzen an europäische Institutionen wird da notwendig und sinnvoll, wo sie einen europäischen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger ergibt. Die Frage der Kompetenzverteilung wird damit an die Frage nach Lösungen gebunden. Auf diese Art und Weise wird letztendlich die Glaubwürdigkeit des gesamten europäischen Einigungsprozesses gewährleistet. Aus dieser Überlegung ergibt sich denn auch die Forderung nach einer verstärkten Handlungsfähigkeit der europäischen Ebene; das bedeutet: grundsätzlich Entscheidung mit Mehrheit und Mitentscheidungsrecht des Europäischen Parlaments als direkt gewähltem Anwalt der Bürgerinnen und Bürger.
Präsident:
Elmar Brok MdEP Für weitere Informationen: EUCDA
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