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Brüssel, 24. September 2002


Europäische Verantwortung für Wachstum und Beschäftigung

Eckpunkte für die Haushalts- und Steuerpolitiken

Antrag der EUCDA und der SME-Union
für eine Resolution des XV Kongresses der EVP

Die Europäische Union ist mehr als ein wirtschaftliches Projekt. Zu den Aufgaben der Gemeinschaft gehört es aber auch, eine ausgewogene und nachhaltige Entwicklung des Wirtschaftslebens, ein hohes Beschäftigungsniveau und ein hohes Maß an sozialem Schutz zu fördern.

Verfahren

Um dies zu erreichen, stellt sich nicht nur in der Wirtschafts-, Beschäftigungs- und Sozialpolitik die Frage nach europäischer Verantwortung, sondern auch in der Haushalts- und Steuerpolitik.

Die EVP betont, dass die Haushalts- und Steuerpolitik grundsätzlich in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten bleibt, die aber in der Währungsunion verpflichtet sind, die nationalen Haushaltspolitiken nach dem europäischen Stabilitätspakt auszurichten. Es gibt aber auch in diesen Politikfeldern Herausforderungen, die von den Mitgliedstaaten der EU allein nicht mehr bewältigt werden können und wo auf europäischer Ebene Strategien und Lösungen gesucht werden müssen: Daher hat die Union auch hier die Verpflichtung zur Koordinierung, um ihre Ziele im Rahmen der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der Beschäftigungspolitiken zu verwirklichen.

So gilt es (wie im so genannten "Steuerpaket" vorgesehen), verstärkt bürokratische Hemmnisse, Doppelbesteuerungen und Vorschriften, die nicht mit dem Binnenmarkt vereinbar sind, abzubauen. Von länderübergreifender Bedeutung sind des weiteren Fortschritte bei der Einführung steuerlicher Instrumente für den Umweltschutz, wie z.B. CO2- und Energiesteuern, wie sie von allen Mitgliedstaaten im Rahmen des Kioto-Protokolls vereinbart wurden. Die mögliche Besteuerung von Zinserträgen (aus Spareinlagen) gehört ebenfalls zu den Bereichen, die längst nicht mehr allein auf nationaler Ebene geregelt werden können. Schließlich benötigen auch gemeinschaftsweit tätige Unternehmen, gerade diejenigen, die die Rechtsform der "Europäischen Aktiengesellschaft" annehmen wollen, z.B. mit Blick auf die Bemessungsgrundlage neue, harmonisierte gemeinschaftliche Regeln.

Wenn wir am Prinzip der Einstimmigkeit für die Beschlüsse über europäische Grundzüge der Haushalts- und Steuerpolitik festhalten wollen, dann müssen für diese Heraus-forderungen die entsprechenden Instrumente entwickelt werden, die Handlungsfähigkeit ermöglichen. In diesem Sinne ist es angebracht, für konkrete Beschlüsse zum Beispiel im Bereich der gegenseitigen Unterstützung und Zusammenarbeit zwischen den Steuerbehörden das Verfahren der qualifizierten Mehrheit anzuwenden.

Eckpunkte

In der Haushalts- und Steuerpolitik geht die EVP von folgenden Eckpunkten aus:

Wir halten an der Verpflichtung zu ausgeglichenen Haushalten gemäss den Kriterien der Wirtschafts- und Währungsunion fest. Sie sollten eher durch Kürzung der Ausgaben als durch Erhöhung der Steuern erreicht werden. Die EU-Mitgliedstaaten müssen in der Lage sein, ihre jeweiligen Verpflichtungen zu erfüllen (Investitionen, Sozial- und Umweltschutz, Dienste von allgemeinem Interesse etc.).

Zwei Drittel der Beschäftigten in der EU arbeiten in Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU). Notwendig sind steuerliche Rahmenbedingungen, die darauf abzielen, dass das Kapital in den Unternehmen verbleibt und so eine Anhebung der Eigenkapitalquote, eine Steigerung der Investitionen und eine Erhöhung der Beschäftigung hervorruft.

Die Steuerlasten müssen gerecht verteilt werden. Steuergerechtigkeit ist unerlässlich für die Akzeptanz von Steuern und letztendlich von staatlicher Autorität. Die steuerlichen Lasten dürfen nicht einseitig Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie kleinen und mittleren Unternehmen aufgebürdet werden, während Großunternehmen sich zum Beispiel durch Abschreibungsmöglichkeiten ihrer Steuerverpflichtungen entziehen können.

Steuergerechtigkeit bedeutet auch, dass wir die Frage nach den Gründen für die unterschiedliche Besteuerung von Kapital und Arbeit stellen müssen. Auch im Sinne einer erfolgreichen Beschäftigungspolitik kann es nicht sein, dass Arbeit immer mehr und Kapital immer weniger besteuert wird. Unser Ziel muss es sein, die gesamte Abgabenbelastung (insbesondere die Belastung des Faktors Arbeit) zu senken und nicht weiter zu erhöhen.

In diesem Zusammenhang begrüßt die EVP alle Initiativen und Vereinbarungen, mögliche Regelungen zur Zinsbesteuerung europäisch durchzusetzen. Insbesondere wird es notwendig sein, die Betrugsbekämpfung auf europäischer Ebene zu verbessern. Die Einführung einer qualifizierten Mehrheit im Bereich der Amtshilfe könnte hierbei ein wichtiger Schritt sein.

Mit Blick auf die Steuersätze ist festzustellen, dass ein gewisses Maß an Steuerwett-bewerb innerhalb der EU unumgänglich ist und über die Senkung von Steuern auch positive Impulse setzen kann; schädlicher Steuerwettbewerb (unter anderem über indirekte staatliche Beihilfen), der auch unnötige Unternehmensverlagerungen hervorrufen kann, muss allerdings grundsätzlich bekämpft werden.

Im Sinne des Binnenmarkts ist eine Harmonisierung im Bereich von Steuerbemessungsgrundlagen, Gewinn- und Verlustberechnungen etc. notwendig. Dabei liegt die Priorität auf der Festlegung einheitlicher Definitionen für die Grundbegriffe wie z.B. Steuerbemessungsgrundlage, Gewinne, Verluste, steuerpflichtiges Einkommen, Abschreibungsregeln, Zuführung zur Rücklage.

 



Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: EUCDA-Vorstand



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

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