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28.02.2002
Auf
dem Weg zu einer Wertegemeinschaft
Erklärung
aller Vereinigungen der EVP aus Anlass der ersten Sitzung des Konvents
über die Zukunft der EU
Die Vereinigung
der Kleinen und Mittleren Unternehmen der EVP (SME-Union), die Europäische
Union Christdemokratischer Arbeitnehmer (EUCDA), die Vereinigung der
Jugend der EVP (YEPP), die Vereinigung der Studenten (EDS), die Vereinigung
der Frauen der EVP, die Europäische Seniorenunion (ESU) und die
Kommunalpolitische Vereinigung der EVP (EKRPV) erklären aus Anlass
der ersten Sitzung des Konvents über die Zukunft der Europäischen
Union:
Der Konvent über
die Zukunft der Europäischen Union bedeutet einen Meilenstein auf
dem Weg zu einer politischen Union. Er steht vor der Herausforderung,
auf die wesentlichen politischen Herausforderungen an die Union institutionelle
Antworten zu finden, die Demokratie, Transparenz und Handlungsmöglichkeiten
stärken.
Auf europäischer
Ebene müssen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Übernahme
weltweiter Verantwortung, die Erweiterung nach Mittel-, Ost- und Südeuropa
und die Stärkung des inneren Zusammenhalts unserer Gesellschaften
gelingt. Die Union und die Mitgliedstaaten müssen gemeinsam daran
arbeiten die Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken,
die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, solidarisch finanzierte soziale
Sicherungssysteme auf Dauer leistungsfähig zu halten und ergänzende,
wettbewerbsorientierte Systeme aufzubauen sowie den Umweltschutz voranzutreiben.
Die Gestaltung
des Europäischen Wirtschafts- und Sozialraums bedeutet unter anderem
konkret: Verstärkte Umsetzung der Aktionslinien der "Europäischen
Charta für Kleine und Mittlere Unternehmen", da kleinere und
mittlere Unternehmen ein wichtiger Faktor sind für Wachstum und
Beschäftigung. Notwendig ist auch eine bessere Abstimmung zwischen
den wirtschaftspolitischen und den beschäftigungspolitischen Leitlinien.
Die Verantwortung
der Europäischen Union endet nicht an ihren Grenzen; die EU trägt
auch globale Verantwortung. Als eine globale Macht muss Europa weltweit
für Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Soziale Marktwirtschaft
eine nachhaltige Entwicklung und verantwortliches politisches Handeln
(good governance) eintreten. Um dies effektiv zu bewerkstelligen sind
die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, in den entsprechenden
Gremien der Vereinten Nationen und anderer weltweiter Institutionen
mit einer Stimme zu sprechen.
Wir wollen die politische, soziale und wirtschaftliche Union so gestalten,
dass sie unseren Ansprüchen an eine Wertegemeinschaft genügt.
- Deshalb ist
es unabdingbar, dass als ein politisches Signal die Charta der Grundrechte
rechtlich verbindlich in den Vertrag aufgenommen wird.
- Zweitens ist
notwendig, dass die Kompetenzen der Union und die Aufgaben der Mitgliedstaaten
genau definiert werden. Das Prinzip hinter dieser Kompetenzverteilung
basiert auf Solidarität, Subsidiarität und Wettbewerb. Die
reformierte Europäische Union sollte verantwortlich sein für
den Binnenmarkt mit einer sozialen Dimension einschließlich
der gemeinsamen Währung, einer reformierten Landwirtschafts-
und Fischereipolitik sowie internationalen Handel (in diesen Punkten
sollte das Europäische Parlament das volle Mitentscheidungsrecht
haben). Auf dem Gebiet der äußeren und inneren Sicherheit
sollte die Union verantwortlich sein für Asylpolitik, den Kampf
gegen internationale Kriminalität und Terrorismus, für Außen-,
Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die EU sollte auch verantwortlich
sein für internationale Hilfe und Entwicklungshilfe. Auf den
Gebieten der Kommunikations-, Transport-, Forschungs-, Sozial-, Umwelt-
und Gesundheitspolitik sollten sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten
Verantwortung tragen. In der Beschäftigungspolitik koordiniert
die Union die Politiken der Mitgliedstaaten. Auch was die Modernisierung
der Sozialen Sicherungssysteme betrifft müssen Union und Mitgliedstaaten
zusammenarbeiten um die gesetzlichen, solidarisch finanzierten Systeme,
die ein hohes Maß an sozialer Sicherheit garantieren müssen,
und ergänzende, wettbewerbsorientierte Systeme zu kombinieren.
- Demokratische
Kontrolle muss auf allen Ebenen - in den Mitgliedstaaten wie auch
auf Gemeinschaftsebene - gleichermaßen gewährleistet sein.
Von daher ergibt sich die logische Konsequenz, dass die Rechte des
Europäischen Parlaments - auch im Hinblick auf das Initiativrecht
in der Gesetzgebung - deutlich erweitert werden müssen.
Die Arbeitsweise ist dabei so zu gestalten, dass die Europäischen
Parteien bei der politischen Willensbildung zukünftig eine stärkere
Rolle übernehmen. Hierbei sollte ein Element die Nominierung
europäischer Spitzenkandidaten für die Wahl zum EU-Parlament
(auch mit Blick auf die Wahl des Kommissionspräsidenten) sein.
Generell sollte das Verfahren zur Wahl von EU-Abgeordneten - auf der
Grundlage eines europäischen Wahlrechts - stärker regionalisiert
werden.
- Rat und Parlament
müssen die gesetzgeberischen Aufgaben gleichberechtigt wahrnehmen.
Dies muss mit der größtmöglichen Transparenz geschehen.
Handlungsfähigkeit bedeutet grundsätzlich eine Ausweitung
der Mehrheitsbeschlüsse auf alle Bereiche, die auf europäischer
Ebene geregelt werden müssen. In einem möglichen Zwei-Kammer-System
sollten des weiteren alle Themen jeweils von beiden Kammern behandelt
werden.
- Die Kommission
ist zu einer Exekutive umzustrukturieren. Das Parlament sollte den
Präsidenten der Europäischen Kommission wählen. Die
Kommissare sollten vom Präsidenten ernannt werden auf der Basis,
dass jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellt; die Kommissare sollten
individuell vom Europäischen Parlament bestätigt werden.
Der Kommissionspräsident sollte die Macht haben, einzelne Kommissare
ihres Amtes zu entheben; das Europäische Parlament sollte mit
einer Zwei-Drittel-Mehrheit den Präsident der Kommission wie
auch einzelne Kommissare absetzen können.
- Das Prinzip
der Subsidiarität ist deutlicher institutionell umzusetzen; viele
Probleme lassen sich auf regionaler Ebene bzw. durch die Sozialpartner
qualifizierter lösen als durch zentrale staatliche Institutionen.
Vor diesem Hintergrund sind der Regionalausschuss bzw. der Wirtschafts-
und Sozialausschuss zu stärken.
- Der Konvent
über die Zukunft der Europäischen Union verfolgt unter anderem
auch das Ziel der Demokratisierung. Die Städte und Gemeinden
sind sowohl als Träger der kommunalen Daseinsvorsorge als auch
als Behörde erster Instanz in einer Fülle von Angelegenheiten
die unmittelbaren Ansprechpartner der Unionsbürger. Demgegenüber
ist ihre Vertretung bei den Organen der Europäischen Union denkbar
schlecht ausgestaltet. Sie besitzen praktisch kein Mitsprache- oder
Mitwirkungsrecht. Lediglich durch den Ausschuss der Regionen können
im Einzelfall auch die Interessen der Städte und Gemeinden (mit-)
vertreten werden, sofern diese - mehr oder minder zufällig -
mit jenen übereinstimmen. Auf europäischer Ebene wird vielfach
für die Wahrnehmung bestimmter Rechte an der "Befugnis legislative
Gewalt auszuüben" angeknüpft (so können vom Ausschuss
der Regionen für diesen Konvent über die Zukunft der Europäischen
Union nur Vertreter der Gebietskörperschaften namhaft gemacht
werden, welche auch über Legislativbefugnisse verfügen).
Wiewohl die Städte
und Gemeinden die Berechtigung zur Erlassung allgemein verbindlicher
Vorschriften besitzen, sind diese vielfach nicht als "Gesetze"
zu qualifizieren sondern haben vielfach einen den Gesetzen nachgeordneten
Rang (etwa als Verordnung). Im Rahmen des Europarates befasst sich der
Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) in besonderer Weise
mit kommunalen und regionalen Anliegen. Aus diesem Grunde sollte auch
dem KGRE bei diesem Konvent mindestens der Beobachterstatus zuerkannt
werden.
Die Zukunft
der Europäischen Union geht alle Europäischen Bürger
an. Deshalb begrüßen wir es, dass der Konvent die Meinungen
der Organisationen der Zivilgesellschaft anhören will.
Bei der Gestaltung der Zukunft spielt die Jugend eine besondere Rolle.
Daher regen die Vereinigungen der EVP die Organisation eines Jugendkonvents
an, der im Laufe des Jahres 2002 die Perspektiven der EU diskutieren
soll. Die Ergebnisse dieser Diskussionen sollen in die Beratungen des
Konvents einfließen.

Die
Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht
aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung
der Europäischen Volkspartei (EVP).
Verantwortlich:
Luc Delanghe, Präsident


Für
weitere Informationen:
EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer
Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel
E-mail: EUCDA
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