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28.02.2002

Auf dem Weg zu einer Wertegemeinschaft

Erklärung aller Vereinigungen der EVP aus Anlass der ersten Sitzung des Konvents über die Zukunft der EU

Die Vereinigung der Kleinen und Mittleren Unternehmen der EVP (SME-Union), die Europäische Union Christdemokratischer Arbeitnehmer (EUCDA), die Vereinigung der Jugend der EVP (YEPP), die Vereinigung der Studenten (EDS), die Vereinigung der Frauen der EVP, die Europäische Seniorenunion (ESU) und die Kommunalpolitische Vereinigung der EVP (EKRPV) erklären aus Anlass der ersten Sitzung des Konvents über die Zukunft der Europäischen Union:

Der Konvent über die Zukunft der Europäischen Union bedeutet einen Meilenstein auf dem Weg zu einer politischen Union. Er steht vor der Herausforderung, auf die wesentlichen politischen Herausforderungen an die Union institutionelle Antworten zu finden, die Demokratie, Transparenz und Handlungsmöglichkeiten stärken.

Auf europäischer Ebene müssen die Weichen dafür gestellt werden, dass die Übernahme weltweiter Verantwortung, die Erweiterung nach Mittel-, Ost- und Südeuropa und die Stärkung des inneren Zusammenhalts unserer Gesellschaften gelingt. Die Union und die Mitgliedstaaten müssen gemeinsam daran arbeiten die Wirtschaftskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, solidarisch finanzierte soziale Sicherungssysteme auf Dauer leistungsfähig zu halten und ergänzende, wettbewerbsorientierte Systeme aufzubauen sowie den Umweltschutz voranzutreiben.

Die Gestaltung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialraums bedeutet unter anderem konkret: Verstärkte Umsetzung der Aktionslinien der "Europäischen Charta für Kleine und Mittlere Unternehmen", da kleinere und mittlere Unternehmen ein wichtiger Faktor sind für Wachstum und Beschäftigung. Notwendig ist auch eine bessere Abstimmung zwischen den wirtschaftspolitischen und den beschäftigungspolitischen Leitlinien.

Die Verantwortung der Europäischen Union endet nicht an ihren Grenzen; die EU trägt auch globale Verantwortung. Als eine globale Macht muss Europa weltweit für Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Soziale Marktwirtschaft eine nachhaltige Entwicklung und verantwortliches politisches Handeln (good governance) eintreten. Um dies effektiv zu bewerkstelligen sind die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten aufgerufen, in den entsprechenden Gremien der Vereinten Nationen und anderer weltweiter Institutionen mit einer Stimme zu sprechen.


Wir wollen die politische, soziale und wirtschaftliche Union so gestalten, dass sie unseren Ansprüchen an eine Wertegemeinschaft genügt.

  • Deshalb ist es unabdingbar, dass als ein politisches Signal die Charta der Grundrechte rechtlich verbindlich in den Vertrag aufgenommen wird.

  • Zweitens ist notwendig, dass die Kompetenzen der Union und die Aufgaben der Mitgliedstaaten genau definiert werden. Das Prinzip hinter dieser Kompetenzverteilung basiert auf Solidarität, Subsidiarität und Wettbewerb. Die reformierte Europäische Union sollte verantwortlich sein für den Binnenmarkt mit einer sozialen Dimension einschließlich der gemeinsamen Währung, einer reformierten Landwirtschafts- und Fischereipolitik sowie internationalen Handel (in diesen Punkten sollte das Europäische Parlament das volle Mitentscheidungsrecht haben). Auf dem Gebiet der äußeren und inneren Sicherheit sollte die Union verantwortlich sein für Asylpolitik, den Kampf gegen internationale Kriminalität und Terrorismus, für Außen-, Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Die EU sollte auch verantwortlich sein für internationale Hilfe und Entwicklungshilfe. Auf den Gebieten der Kommunikations-, Transport-, Forschungs-, Sozial-, Umwelt- und Gesundheitspolitik sollten sowohl die Union als auch die Mitgliedstaaten Verantwortung tragen. In der Beschäftigungspolitik koordiniert die Union die Politiken der Mitgliedstaaten. Auch was die Modernisierung der Sozialen Sicherungssysteme betrifft müssen Union und Mitgliedstaaten zusammenarbeiten um die gesetzlichen, solidarisch finanzierten Systeme, die ein hohes Maß an sozialer Sicherheit garantieren müssen, und ergänzende, wettbewerbsorientierte Systeme zu kombinieren.

  • Demokratische Kontrolle muss auf allen Ebenen - in den Mitgliedstaaten wie auch auf Gemeinschaftsebene - gleichermaßen gewährleistet sein. Von daher ergibt sich die logische Konsequenz, dass die Rechte des Europäischen Parlaments - auch im Hinblick auf das Initiativrecht in der Gesetzgebung - deutlich erweitert werden müssen.
    Die Arbeitsweise ist dabei so zu gestalten, dass die Europäischen Parteien bei der politischen Willensbildung zukünftig eine stärkere Rolle übernehmen. Hierbei sollte ein Element die Nominierung europäischer Spitzenkandidaten für die Wahl zum EU-Parlament (auch mit Blick auf die Wahl des Kommissionspräsidenten) sein. Generell sollte das Verfahren zur Wahl von EU-Abgeordneten - auf der Grundlage eines europäischen Wahlrechts - stärker regionalisiert werden.

  • Rat und Parlament müssen die gesetzgeberischen Aufgaben gleichberechtigt wahrnehmen. Dies muss mit der größtmöglichen Transparenz geschehen. Handlungsfähigkeit bedeutet grundsätzlich eine Ausweitung der Mehrheitsbeschlüsse auf alle Bereiche, die auf europäischer Ebene geregelt werden müssen. In einem möglichen Zwei-Kammer-System sollten des weiteren alle Themen jeweils von beiden Kammern behandelt werden.

  • Die Kommission ist zu einer Exekutive umzustrukturieren. Das Parlament sollte den Präsidenten der Europäischen Kommission wählen. Die Kommissare sollten vom Präsidenten ernannt werden auf der Basis, dass jeder Mitgliedstaat einen Kommissar stellt; die Kommissare sollten individuell vom Europäischen Parlament bestätigt werden. Der Kommissionspräsident sollte die Macht haben, einzelne Kommissare ihres Amtes zu entheben; das Europäische Parlament sollte mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit den Präsident der Kommission wie auch einzelne Kommissare absetzen können.

  • Das Prinzip der Subsidiarität ist deutlicher institutionell umzusetzen; viele Probleme lassen sich auf regionaler Ebene bzw. durch die Sozialpartner qualifizierter lösen als durch zentrale staatliche Institutionen. Vor diesem Hintergrund sind der Regionalausschuss bzw. der Wirtschafts- und Sozialausschuss zu stärken.

  • Der Konvent über die Zukunft der Europäischen Union verfolgt unter anderem auch das Ziel der Demokratisierung. Die Städte und Gemeinden sind sowohl als Träger der kommunalen Daseinsvorsorge als auch als Behörde erster Instanz in einer Fülle von Angelegenheiten die unmittelbaren Ansprechpartner der Unionsbürger. Demgegenüber ist ihre Vertretung bei den Organen der Europäischen Union denkbar schlecht ausgestaltet. Sie besitzen praktisch kein Mitsprache- oder Mitwirkungsrecht. Lediglich durch den Ausschuss der Regionen können im Einzelfall auch die Interessen der Städte und Gemeinden (mit-) vertreten werden, sofern diese - mehr oder minder zufällig - mit jenen übereinstimmen. Auf europäischer Ebene wird vielfach für die Wahrnehmung bestimmter Rechte an der "Befugnis legislative Gewalt auszuüben" angeknüpft (so können vom Ausschuss der Regionen für diesen Konvent über die Zukunft der Europäischen Union nur Vertreter der Gebietskörperschaften namhaft gemacht werden, welche auch über Legislativbefugnisse verfügen).

Wiewohl die Städte und Gemeinden die Berechtigung zur Erlassung allgemein verbindlicher Vorschriften besitzen, sind diese vielfach nicht als "Gesetze" zu qualifizieren sondern haben vielfach einen den Gesetzen nachgeordneten Rang (etwa als Verordnung). Im Rahmen des Europarates befasst sich der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) in besonderer Weise mit kommunalen und regionalen Anliegen. Aus diesem Grunde sollte auch dem KGRE bei diesem Konvent mindestens der Beobachterstatus zuerkannt werden.

Die Zukunft der Europäischen Union geht alle Europäischen Bürger an. Deshalb begrüßen wir es, dass der Konvent die Meinungen der Organisationen der Zivilgesellschaft anhören will. Bei der Gestaltung der Zukunft spielt die Jugend eine besondere Rolle. Daher regen die Vereinigungen der EVP die Organisation eines Jugendkonvents an, der im Laufe des Jahres 2002 die Perspektiven der EU diskutieren soll. Die Ergebnisse dieser Diskussionen sollen in die Beratungen des Konvents einfließen.




Die Europäische Union Christlich Demokratischer Arbeitnehmer (EUCDA) besteht aus 23 Arbeitnehmerorganisationen aus 15 Ländern und ist eine Vereinigung der Europäischen Volkspartei (EVP).

Verantwortlich: Luc Delanghe, Präsident



Für weitere Informationen:

EUCDA
Europäische Union Christlich-Demokratischer Arbeitnehmer
c/o EVP, Rue du Commerce / Handelsstraat 10
B-1000 Brüssel

E-mail: EUCDA

 

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